Resturlaubstage nach kündigung einfordern

resturlaubstage nach kündigung einfordern

Ein Mitarbeiter würde nach gut 8Jahren Tätigkeit am 01.11. zum 30.11.2010 betriebsbedingt gekündigt. Dieser
erhielte eine Abfindung und würde (nur mündlich) mit sofortiger Wirkung freigestellt, weil eine Krankschrift
zu erwarten wäre.
Nach Arbeitslosmeldung erfolge eine Sperre vom Arbeitsamt vom 01-06.12.10,
wegen 6Tagen Resturlaubanspruch. Der Ex-Arbeitgeber hätte
diesen weder zeitlich noch finanziell abgegolten, auch auf dem letzten Lohnschein mit Austrittsdatum und Vermerk der Abfindungszahlung stehe noch der Urlaubsanspruch. Der Widerspruch gegen die Sperre würde vom Arbeitsamt abgewiesen. WIE könnte man jetzt
an sein Recht kommen? Über Ex-Arbeitger oder Arbeitsamt???

Gefunden:Für diesen Fall bestimmt § 7 Abs.4 BUrlG:
„§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.
(4)
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder
teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
Gibt es weitere paragraphen zum einfordern?

Guten Tag,
ist der Resturlaub automatisch mit der Abfindungszahlung abgegolten, ohne das dies schriftlich festgehalten wurde?

Dieser
erhielte eine Abfindung und würde (nur mündlich) mit
sofortiger Wirkung freigestellt,

Wie war denn der genaue Wortlaut der Freistellung?

weil eine Krankschrift
zu erwarten wäre.

Was genau stört mich jetzt an dieser Aussage?
*grübel*

Guten Tag,

Hallo,
die Frage des GF war: „ich nehme an, ich kann mit einer Krankschrift ab morgen rechnen?“, Die Antwort lautete: „davon gehe ich aus, es sei denn sie stellen mich frei…“

gruß

Hi

die Frage des GF war: „ich nehme an, ich kann mit einer
Krankschrift ab morgen rechnen?“, Die Antwort lautete: „davon
gehe ich aus, es sei denn sie stellen mich frei…“

Super, dann hätte ich als Verantwortlicher direkt die außerordentliche Kündigung veranlasst.

Sorry, aber da widerstrebt es mir, zu helfen!

Guten Tag,

Die Kündigung war vor diesem Gespräch bereits unterschrieben. Aber um Formen von Moral oder ähnlichem gehts hier nicht. Da die näheren Hintergründe zur Kündigung hier auch nicht beschrieben waren. Der GF hat sich zum Beispiel auch nicht an die Kündigungsfristen gehalten… Das war aber auch nicht das Thema hier!!