mal sehen
Das hat mit dem FA nichts zu tun.
Echt nicht? Ich dachte, die Leute dort lesen ab und zu im
EStG?
Das tun sie bestimmt, aber Warenbestände (darauf bezog sich die Frage) wurden noch nie ans FA gemeldet. Eine Schlussbilanz war nicht erwähnt.
Wie und auf welche Weise muss man dem Finanzamt mitteilen,
dass man noch Ware hat
Hat mit dem FA auch erstmal nichts zu tun.
Aha. Wie sieht die Bilanz eines Handelsunternehmens aus, wenn
man den Warenbestand weglässt? Ich stell mir vor, sie bekommt
eine ziemliche Schlagseite nach rechts. Das ist ziemlich
unüblich, normalerweise ist Summe Aktiva gleich Summe Passiva.
Absolut korrekt. Der Fragesteller erstellt keine SB, da sich die Frage sonst erübrigt hätte.
Den Verkauf? Die Einnahmen sind wiederum bei der nächsten
Steuererklärung anzugeben.
Abgesehen davon, dass Du Dich damit um die Entnahmen
herummogelst, sollte schon entschieden werden, ob das Gewerbe
ruht oder aufgegeben wird. So eine Suppe, wie Du beschreibst,
ist nich ganz das Gelbe vom Ei.
Ein Ruhen ist nicht der Fall, da der Fragesteller eindeutig von Abmeldung sprach.
Wenn das Gewerbe abgemeldet ist, kann man ja auch keine
Rechnungen mehr erstellen.
Korrekt.
Falsch. Warum sollte das so sein?
Weil eine Privatperson keine Rechnungen schreiben kann, da die gesetzlich geforderten Rechnungsbestandteile nicht zu erfüllen sind. Er kann max. eine Quittung schreiben.
Er kann die Waren für einen Euro an einen anderen Unternehmer
verkaufen, welcher sie offiziell mit Rechnung verkauft. Ob
sich der Unternehmer dann bei einem erkenntlich zeigt liegt an
den beiden.
Bitte gib ein paar Quellen (Gesetz, Richtlinie etc.), mit der
sich diese Poesie begründen lässt. Ausnahmsweise ist sogar der
„Konz“ erlaubt…
Ein bischen Fantasie ist schon nötig, die hier nicht jeder Leser beibringt um dem Fragesteller praktische Tipps aufzuzeigen.