Restwert Brille?

Hallo,

K hat die Brille von T kaputtgemacht.
T lässt sich neue Brille machen.
K meldet es seiner Versicherung.
Diese erstattet nur zwei drittel der Rechnung = Restwert.

nun bin ich über folgendes gestolpert
http://www.frag-einen-anwalt.de/Für-330.–Brille-nur…
Das ist schon fast 3 Jahre alt aber ist das noch so aktuell?

LG
Doris

Diese erstattet nur zwei drittel der Rechnung = Restwert.

Dass der restwert erstattet wird ist korrekt. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Versicherung den Restwert korrekt ermittelt hat.

Das ist schon fast 3 Jahre alt aber ist das noch so aktuell?

Meines wissens, ja. Aber: IANAL, I am a versicherungsvertreter.