Titel: restwert für gartenlaube
folgende theorie:
herr y hat vor kurzem eine gartenlaube samt inventar übernommen.
die schätzer vom verein ermittelten den wert „x“ für die laube.
dieser betrag war den anwärtern die vor herrn „y“ auf der liste standen zu teuer.
deshalb bekam herr „y“ den zuschlag. auf dem offiziellen kaufvertrag vom gartenbauverein stand dann die summe „x“.
da in der laube einiges entsorgt werden muß, ging der vorbesitzer um
500 euro von der summe „X“ runter. her „y“ machte mit dem vorbesitzer einen zusätzlichen kaufvertrag.
nach abschluß des kaufvertrages bekam herr „y“ alle unterlagen der laube.
bei der überprüfung wurde wurde herr „y“ stutzig.
außenanlagen und zusatzanbauten wurden lt. rechnungsbelegen in den unterlagen im selben jahr wie die laube erstellt bzw. angelegt.
in der schätzung wurden aber angegeben dass diese erst 15 jahre nach fertigstellung der laube angelegt bzw. angebaut wurden.
herr „y“ rechnete nach und kam zu dem ergebnis dass dass die laube lt. den ihm vorliegenden rechnungen in den unterlagen um einen 4stelligen betrag weniger, als der von den schätzern ermittelte betrag, wert ist.
welche möglichkeiten hätte herr „y“ jetzt?