Restwert nach Unfall

Hallo,

Gesetz den Fall ein KFZ wurde durch einen Auffahrunfall beschädigt. Nun wird von der Versicherung ein Restwertangebot erstellt. Ist es dem Geschädigten frei, auch auf dem freien Markt selbstsändig nach einem Käufer zu suchen um einen höheren Restwert zu erzielen und/oder mindert dies nachträglich den von der Versicherung gezahlten Betrag (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert und muß dies gemeldet werden? Der Geschädigte hat ja auch das Recht, das KFZ zu behalten, oder?

Durch die Zahlung der Versicherung wird der entstandene Schaden ausgeglichen. Das Eigentum am Auto bleibt weiterhin beim Geschaedigten, wenn nicht anders vereinbart. Der Geschaedigte kann deshalb mit dem Auto machen, was er will. Er kann es fuer einen hoeheren Betrag verkaufen. Die Versicherung interessiert das nicht mehr.
Gruss
Christoph

Ich fürchte, daß dem nicht so ist:

Grundsätzlich muss ein höherer erzielter Restwert der Versicherung angegeben werden. Nur in den Fällen, in denen Sie diesen aufgrund Ihrer persönlichen Bemühungen und einem gewissen Aufwand zu dessen Erzielung erreicht haben, wird Ihnen der Mehrerlös nicht abgezogen. (lt. ADAC). Zudem wird eine sog. „überobligationsmässige Bemühung“ nicht bei einem Internetverkauf (mobile, ebay etc.) anerkannt. (AG Velbert, AZ 17C 64/04) Sehr schwammig die ganze Rechtslage.

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Hallo,
das ist nicht schwammig, das ist logisch.
Es kann doch nicht sein, dass der Geschädigte aus dem Schaden einen Gewinn zulasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung erzielt. Infolgedessen zahlt die Versicherung entweder die Raparatur oder eben den Wert des Fahrzeugs abzgl. des Restwerts, der bei einem Verkauf des Schrottfahrzeugs erzielt werden kann. Wenn sich die Versicherung dabei geirrt hat, wird das eben korrigiert. Wo ist das Problem?
Gruß
loderunner (ianal)

Wieso Irrtum; bei Oldtimern z.B. läßt sich i.d.R. ein wesentlich höherer Restwert erzielen, wenn man die Szene kennt. Würde ich jetzt 6 Monate warten, wer soll das ganze überprüfen?

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Hallo,

Wieso Irrtum; bei Oldtimern z.B. läßt sich i.d.R. ein
wesentlich höherer Restwert erzielen, wenn man die Szene
kennt. Würde ich jetzt 6 Monate warten, wer soll das ganze
überprüfen?

Ianal.
Geht es Dir jetzt um die Beweisbarkeit oder um die gesetzliche Regelung?
Wenn das Ding mehr wert ist, als das, was die Versicherung dafür gerechnet hat und Du das weißt und verschweigst, könnte man sogar auf Betrug kommen. Was natürlich ebenfalls eine Frage der Beweisbarkeit wäre.
Gruß
loderunner