Restwertangebot verpflichtend?

Hallo,

nehmen wir an, Geschädigter erhält nach einem Auffahrunfall einen Brief von der Versicherung, mit einem Restwertangebot von 2.770€ mit dem Hinweis, dass man laut Bundesgerichtshof verpfichtet sei, eine solche sich darbietende Verwertungsmöglichkeit zu ergreifen (BGH, 1.6.2010, VI ZR 316/09).

In dem Gutachten würde das drin stehen:
Wiederbeschaffungswert icnl. 2,4% Differenzsteuer 6.500€
Reparaturkosten 4.800€
Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage
Reparaturdauer 4 Tage
Nutzungsausfall 59€ pro Tag

Das Fahrzeug ist fahrfähig.

Geschädigter möchte aufgrund des Fahrzeugalters nicht reparieren lassen, sondern so weiterfahren (was ohne Probleme möglich ist). Auf gar keinen Fall verkaufen.

Könnte die Versicherung den Geschädigten zwingen, das Auto zu verkaufen? Und wie wäre eine korrekte Abrechung, wenn der geschädigte nicht reparieren lassen möchte?

Vielen Dank schon einmal.

Gruß, Robby

Hallo

nehmen wir an, Geschädigter erhält nach einem Auffahrunfall
einen Brief von der Versicherung, mit einem Restwertangebot
von 2.770€ mit dem Hinweis, dass man laut Bundesgerichtshof
verpfichtet sei, eine solche sich darbietende
Verwertungsmöglichkeit zu ergreifen (BGH, 1.6.2010, VI ZR
316/09).

Das steht da keinesfalls drin. Man kann mit seinem Unfallwagen machen was man möchte. Nur kann man dann nicht irgendwelche (Differenz-) Beträge bei der Versicherung geltend machen.

In dem Gutachten würde das drin stehen:
Wiederbeschaffungswert icnl. 2,4% Differenzsteuer 6.500€

Im Gutachten sollte aber auch der Restwert stehen. Nehmen wir mal an, dass die 2.770€ richtig sind, dann bekommt der Geschädigte einfach gerechnet Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt und die Sache ist erledigt und das Auto bleibt bei ihm.

Könnte die Versicherung den Geschädigten zwingen, das Auto zu
verkaufen?

Nein.

Gruß, DW.

Ergänzung
Wenn man nur den Titel liest, könnte man glauben, es gäbe eine Verpflichtung zum Verkauf an die Versicherung, aber wenn man weiter liest, merkt man, dass das nicht der Fall ist.

http://www.autorechtaktuell.de/index.php?option=com_…

Ist der Restwert nicht automatisch Wiederbeschaffungswert minus Höhe Reparaturkosten?

Ist der Restwert nicht automatisch Wiederbeschaffungswert
minus Höhe Reparaturkosten?

Nein, der Restwert ist der Wert des nicht reparierten Unfallwagens, also was man dafür bekommt, wenn man ihn direkt so verkaufen würde.

Die Versicherung sorgt dafür, das du nachher genauso dastehst wie vorher. Man bekommt also erstmal den Wiederbeschaffungswert um ein gleiches Fahrzeug zu kaufen. Nur hätte man dann ja noch Geld über, wenn man den Unfallwagen verkauft. Diese Summe wird also von der Versicherung abgezogen.

Gruß, DW.