Restwertfrage KFZ. Restwert so hoch wie Gutachter oder höchstbietender Aufkläufer?

Guten Tag.

Ich kenne mich jetzt nicht mehr aus.

Unser wirtschaftl. Totalschaden wurde vom Gutachter auf 1500Euro geschätzt.
Wir haben diesen gesagt, wir möchten den Wagen nicht behalten.
Nun hat uns unser Rechtsanwalt gesagt, dass wir den Wagen an den höchstbietenden Restwertbieter für 1100Euro verkaufen können.
Wir müssten die Differenz von 400Euro selber tragen…

Stimmt das?
Ich meine, dass der Restwert so hoch ist, wie der höchstbietender Restwertkäufer.

Danke
tom

Hallo!

grundsätzlich gilt der Preis den der Gutachter ermittelt hat.
Der soll ja auf Grundlage von 3 regionalen/örtlichen Aufkäufern ermittelt worden sein.
Also sollte es auch einen geben, der zu dem Preis ankauft.

Man darf schon zu geringerem Preis verkaufen, kriegt dann aber die Differenz auch nicht erstattet (Schadenminderungspflicht).

Aber was ist, wenn man den Gutachterpreis nicht erlösen kann ?
Meines Erachtens nach muss die VS den dann aber zahlen.

MfG
duck313