Retoreflektierende Streifen an KFZ

Hallo,

die StVZO sagt im §51a:

„(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Absatz 10 Nummer 3 ist anzuwenden.“

§53 sagt dort:
„Die Kennzeichnung von
1…
2…
3.schweren und langen Fahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,
ist zulässig.
Bei den in Satz 1 Nummer 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.“

Was heißt das nun? Darf man nun an PKW eine solche retroreflektierende Markierung anbringen? Ich verstehe nicht, wie man nun diesen Satz 3 „anwenden“ soll.

Leider finde ich auch den Anhang nicht. Erfüllt eine Folie nach ECE 104 die Bedingungen des Anhangs?

Offensichtlich nicht.(Also auch wenn der PKW schwer und länger als 6 m ist)

Grüße

Offensichtlich nicht.(Also auch wenn der PKW schwer und länger
als 6 m ist)

Ein Erlass des Inneministeriums BaWü regelt Ausnahmegenehmigiungen für BOS Fahrzeuge. In einem Satz sagt er:

„Nach derzeit geltendem Recht sind unabhängig von o.g. Ausnahme auch retroreflektie-rende, waagerechte gelbe Längsstreifen an den Fahrzeugseiten gemäß § 51a Abs. 4 StVZO erlaubt.“

In mehreren anderen Foren wurde schon diskutiert, wie das „anwenden“ zu verstehen ist. Eine klare Aussage findet man nicht.

Auch der o.g. Fund sagt ja: Hey, für gelbe Seitenstreifen braucht ihr keine Ausnahmegenehmigung, die sind ja sowieso zugelassen.
(Eine Beschränkung auf Fehrzeugklassen wird da nicht erwähnt).

Toll, da wird was vermutlich verboten - oder auch nicht.
Müssen Verbote nicht eindeutig formuliert sein, um gültig zu sein?

Hallo!
Aus dem Zusammenhang herausgerissen sagt dieser Satz nichts.
Und BOS soll wohl "Besonders schwer oder lang " heißen.
Wieso sollen damit auch PKW gemeint sein?

Grüße

Und BOS soll wohl "Besonders schwer oder lang " heißen.

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rden_und_Organ…

Ich frage mich (mal wieder), wie man es eigentlich schafft, eine einfache Regel so zu verhunzen, dass man sie nicht einfach versteht.

Warum nicht so:
"Die Kennzeichnung von


  1. 3.schweren und langen Fahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit

a) Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien,

und/oder

b) retroreflektierenden gelben waagerechten Streifen, die unterbrochen sein können an den Längsseiten

die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig."

Statt dessen diese unsäglichen Querverweise und
„Satz 5 Absatz 6 Punkt 10 Teil A des §533b ist für die Fälle des §2367x, Absatz 9, Punkt 72, Satz 123“ Anmerkungen, die aus einer vermeintlich einfachen Regel wieder einen Rundgang durch die GEsetzbücher machen.