Retournierter Artikel wurde in Rechnung gestellt

Hallo!

Brauche Hilfe bei folgenden Fall, den ich als juristische Hausarbeit bearbeiten muss: Anfang Januar bestellt Herr X bei einem Modehaus eine grössere Bestellung (online), ca. 10 Artikel für etwa 700 Euro. Davon hat er 2 Artikel behalten und bezahlt, den Rest ordnungsgemäß zurückgeschickt.

Nun bekommt Herr X Anfang Februar eine Zahlungsaufforderung über 60 Euro. Seine telefonische Rückfrage bei dem Kundenservice ergibt, dass das der Betrag für einen Artikel ist, den er zurückgesandt hat. Er sei nicht auf der Eingangsliste als „retourniert“ vermerkt worden.

Herr X ist sich jedoch absolut sicher, den Artikel zurückgeschickt zu haben, der Fehler muss also seiner Meinung nach bei der Person liegen, die sein zurückgeschicktes Paket ausgepackt hat und den Artikel nicht anständig als eingegangen vermerkt hat.

Was passiert jetzt? Herr X kann dem Unternehmen ja nicht beweisen, dass er den Artikel in das Paket gelegt habe. Wer trägt die Beweislast? Was ist Herr X zu raten? (Konkrete Fallfrage ist: „Wie ist die Rechtslage?“)

LG, HHlerin

Hallo Julia!

Was passiert jetzt? Herr X kann dem Unternehmen ja nicht
beweisen, dass er den Artikel in das Paket gelegt habe. Wer
trägt die Beweislast? Was ist Herr X zu raten? (Konkrete
Fallfrage ist: „Wie ist die Rechtslage?“)

Also mit Beweislast dürftest Du nichts zu tun bekommen, wenn es sich um
eine HA an einer Uni handelt…
Schau einfach mal in die allg. Regelungen zum Thema Bring-, Schick-,
Holschuld, Versendungskauf.
Und dann immer schön nach Schema: Anspruch entstanden, untergegangen,
durchsetzbar?

Gruß - Jaschiii