Hallo!
Brauche Hilfe bei folgenden Fall, den ich als juristische Hausarbeit bearbeiten muss: Anfang Januar bestellt Herr X bei einem Modehaus eine grössere Bestellung (online), ca. 10 Artikel für etwa 700 Euro. Davon hat er 2 Artikel behalten und bezahlt, den Rest ordnungsgemäß zurückgeschickt.
Nun bekommt Herr X Anfang Februar eine Zahlungsaufforderung über 60 Euro. Seine telefonische Rückfrage bei dem Kundenservice ergibt, dass das der Betrag für einen Artikel ist, den er zurückgesandt hat. Er sei nicht auf der Eingangsliste als „retourniert“ vermerkt worden.
Herr X ist sich jedoch absolut sicher, den Artikel zurückgeschickt zu haben, der Fehler muss also seiner Meinung nach bei der Person liegen, die sein zurückgeschicktes Paket ausgepackt hat und den Artikel nicht anständig als eingegangen vermerkt hat.
Was passiert jetzt? Herr X kann dem Unternehmen ja nicht beweisen, dass er den Artikel in das Paket gelegt habe. Wer trägt die Beweislast? Was ist Herr X zu raten? (Konkrete Fallfrage ist: „Wie ist die Rechtslage?“)
LG, HHlerin