Hallo,
diese beiden Begriffe sind bestimmt eingetragende Marken?! Darf ich z.B. ein handy spiel entwickeln, dass „Rettet die Möhren“ oder „Wer wird Möhrenmillionär“ heißt? Bitte KEINE Vermutungen abgeben.
Danke.
Hallo,
diese beiden Begriffe sind bestimmt eingetragende Marken?! Darf ich z.B. ein handy spiel entwickeln, dass „Rettet die Möhren“ oder „Wer wird Möhrenmillionär“ heißt? Bitte KEINE Vermutungen abgeben.
Danke.
Bitte KEINE Vermutungen abgeben.
Na dann wendest Du Dich am besten an einen Anwalt, der sich auf Markenrecht spezialisiert hat.
Glaubst Du im ernst, dass jemand mir so dünnen Infos eine rechtsverbindliche Antworten geben kann oder will?
Hallo,
um diese Frage zu klären müsste man eine ausführliche Markenrecherche machen lassen. Ein bisschen kann man selbst recherchieren unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger (Das ist die Datenbank des deutschen Markenregisters). Zusätzlich müssten in Europa eingetragene Marken und evtl. weltweite Marken gecheckt werden.
Eine richtige Recherche ist aber komplizierter (man darf ja auch das Handyspiel nicht ähnlich nennen wie eine Marke, es geht um Verwechslungsgefahr) würde aber mehr Klarheit geben.
Ich bin bei Markenrecherchen leider selbst noch Anfänger, hab mir aber sagen lassen, dass eine Markenrecherche wohl so um die 300-1000 Euro (beim Marken- und Patentrechtsanwalt oder bei einer entprechenden Agentur) kostet, je nach Branche und Aufwand.
Vorsicht, falls irgendjemand rät, einfach selbst eine Marke eintragen zu lassen. Das kostet „nur“ 300 Euro, wenn aber mit dieser Eintragung ein anderes Markenrecht verletzt wird, schützt einen die Eintragung nicht vor einer Klage. Bei einer reinen Eintragung wird nicht geprüft, ob ein Markenrecht einer schon eingetragenen Marke verletzt wird.
Grüße
Hanna
diese beiden Begriffe sind bestimmt eingetragende Marken?!
Darf ich z.B. ein handy spiel entwickeln, dass „Rettet die
Möhren“ oder „Wer wird Möhrenmillionär“ heißt? Bitte KEINE
Vermutungen abgeben.
Guten Abend,
wenn Sie im Bereich des Markenrechts mehr als bloße Vermutungen geäußert haben möchten, müssten Sie sich schon an einen Anwalt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wenden.
Dies einmal ausgeblendet, vielleicht an dieser Stelle ein paar allgemeine Äußerungen.
Angenommen die von Ihnen genannten Begriffe sind markenrechtlich als Wortmarke geschützt (und nicht bloß das Logo oder das Logo in Verbindung mit dem Slogan) - um dies zu erfahren, könnten Sie z.B. eine Anfrage an das Patent- und Markenamt stellen oder einen Anwalt damit beauftragen - so beurteilt sich die Frage, ob Sie die von Ihnen angestrebten Begriffe (gewerblich) nutzen dürfen danach, wie sehr die Begriffe sich ähneln und ob nicht etwa die Gefahr der Verwechslung bestünde.
Da es sich bei dem Slogan „Wer wird Millionär“ mehr um eine allgemeine Äußerung handelt, dürften die Anforderungen an die Unterscheidung nicht allzu hoch sein, womit ein Spiel mit dem Namen „Wer wird Möhrenmillionär“ auf den ersten Blick möglich wäre.
Da die Show „Wer wird Millionär“ jedoch einen hohen Bekanntheitsgrad genießt, könnten die Anforderung an eine Unterscheidung wiederum hoch sein, vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.
Um Ihre Frage zufriedenstellender beantworten zu können, müsste folglich zunächst einmal bekannt sein, ob der Slogan „Wer wird Millionär“ oder „Rettet die Million“ überhaupt als Wortmarke eingetragen ist. Ist sie es nicht, kann sie durch Benutzung jedoch dennoch als sog. „Benutzungsmarke“ „abgeschwächten“ Schutz genießen.
Die Markenrecherche kann im Rahmen eines Forums jedoch nicht geschehen. Es gibt vielmehr Dienstleister, die sich hierfür bezahlen lassen.
Wenn Sie jedoch ein Spiel mit dem angestrebten Titel auf den Markt bringen möchten, empfiehlt es sich jedenfalls, das Logo der TV-Sendungen nicht zu kopieren, um sich von den Shows zu unterscheiden.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Äußerungen um keine Rechtsberatung handelt, zu der ich von Gesetzes wegen auch gar nicht befugt bin.
Mit freundlichen Grüßen
Wo sollen die Marken eingetragen sein? Wenn ich das weiß kann ich mal in das Register schauen. Ansonsten einfach mal selbst schauen auf der Internetseite des Deutsvhen Patent- und Markenamts unter www.dpma.de.
Da kann jeder selbst kostenlos recherchieren.
Peter
Hallo,
dies ist nur über eine Markenrecherche in Erfahrung zu bringen. Bei dem letzterem würde ich jedoch gleich abraten, da zu nahe an „Wer wird Millionär“.
http://www.namestorm.de/news-tipps/kostenloser-marke…
Viel Erfolg
Ich grüße Sie,
ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort.
Vorab: Der Markenschutz ensteht nicht nur durch Eintragung der Marke (§ 4 Nr. 1 MarkenG), sondern auch durch die Benutzung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) oder durch den Bekannheitsgrad (§ 4 Nr. 3 MarkenG). Auch sog. notorisch bekannte Marken (§ 10 MarkenG) führen dazu, dass eine ähnliche oder identische Marke nicht eingetragen werden kann (abhängig vom Zeitrang).
zu 1) Bei dem von Ihnen entwickelten Handyspiel „wer wird Möhrenmillionär“ bestünde meines Erachtens Verwechselungsgefahr. Das würde nicht nur an der Identität der Marken liegen, sondern auch an der Identität der Waren- bzw. Dienstleistungsgruppe (Unterhaltungsindustrie).
Zu 2) also „rettet die Möhren“, da bin ich etwas überfragt. Ich hätte nicht die Zeit hier weiter zu recherchieren. Sie wünschen auch keine Vermutungen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
MfG
ACHTUNG:
Bitte beachten Sie: es handelt sich hier nicht um einen Rechtsrat; es bestehen mir gegenüber keine Ansprüche.