Hallo,
angeregt durch eine Dokumentation über den Untergang des DDR-Tankers Böhlen 1976 habe ich einige Fragen zu den „Formalitäten“ von der Bergung eines Schiffes oder Schiffbrüchigen aus Seenot.
Im Film wird gesagt, dass der Kapitän der Böhlen anfangs eine angebotene Bergung durch ein anderes Schiff gegen Entgelt abgelehnt hat (Ist auch im Wikipedia-Artikel dazu nachzulesen).
Gibt es denn festgelegte Tarife zur Rettung aus Seenot? Wenn ja, wie sehen die aus, wonach richten die sich? Gibt es eine Verpflichtung zur Hilfeleistung auf See, zB wenn man ein SOS empfängt, muss man einschreiten, darf sich aber anschließend nach irgendwelchen Richtsätzen finanziell schadlos halten?
Wie kann sich der interessierte Laie das vorstellen?
Vielen Dank für Aufklärung!
Jerry