Ist der Rettungsassistent ein Beruf im Sinne der DRV ; BG oder ähnliches, im Falle einer Berufsunfähigkeit, bei folgender Ausbildung
erlernter Handwerklicher Beruf mit Abschluß, danach Erste-Hilfe Ausbildung und Tätigkeit im Rettungsdienst/ Feuerwehr, danach Rettungs-Sanitäterausbildung mit Abschluß, Anerkennung zum Rettungsassistent, 32 Jahre im Beruf tätig mit weiterbildung zum OrGl.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die ausgeübte Tätigkeit entscheidend und nicht der erlernte Beruf.
Gruß Merger
Ja !
Hallo,
guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsassistentengesetz
@merger: In der Gesetzlichen Sozialversicherung kann es sehr wohl eine Rolle spielen, ob die ausgeübte Tätigkeit ein anerkannter Beruf war - zB wenn es um den Umfang von beruflicher Reha geht.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
@merger: In der Gesetzlichen Sozialversicherung kann es sehr
wohl eine Rolle spielen, ob die ausgeübte Tätigkeit ein
anerkannter Beruf war - zB wenn es um den Umfang von
beruflicher Reha geht.
Du hast völlig recht.
Meine Antwort bezog sich auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
&Tschüß
Wolfgang
Gruß Merger