Rettungsdienst

Liebe/-r Experte/-in,

Moinsen habe da ma ne Frage vll kannst du mir helfen.
Und zwar hatte ich die Verrückte Idee für meinen Stadtteil hier Hamburg nen First Responder einzurichten.
Bin in der DLRG als Sanitäter (san B), wollte das aber ganz klar Trennen und keinerlei verbindung zur DLRG gründen.

Das ganze soll vorerst nur von mir geschehen.
Eine Notfalltasche und sowas habe ich hier. Das ganze soll natürlich Ehrenamtlich geschehen.

Meine frage ist jetzt, bin ich da Irgendwelche Gewerbliche Vorraussetzungen gebunden ?
Mir ist klar, dass ich das ganze von der IRlSt bzw FEZ einbinden lassen muss, und mich da bei denen auch „verkaufen“ muss.
Nur gibt es Gewerbliche Vorraussetzungen?

Gruss und Danke !

Hallo,

ich habe nun länger überlegt, ob ich überhaupt antworten soll. Ich kenne solche Ansinnen aus meiner inzwischen 30 jährigen Tätigkeit nur zu gut, sie sterben einfach nicht aus. Ich verstehe, dass es reizvoll ist, Menschen in Notsituationen helfen zu können und die Anerkennung und Wertschätzung zu erfahren, die man im „normalen“ Berufsleben häufig schmerzlich vermisst. Dennoch halte ich den Ansatz für falsch und auch gefährlich.

Daher ein gutgemeinter Rat: „Lass die Finger von solchen Vorhaben“!!!

Grundsätzlich:
Es ist Aufgabe und Verantwortung der kommunalen Gefahrenabwehrbehörde (i.d.R. Feuerwehr) den Bedarf an Rettungswachen zu definieren. Grundlage hierfür ist die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist. Hierzu werden regelmäßig die tatsächlich realiserten Einsatzzeiten statistisch ausgewertet und ggf. Veränderungen in der Vorhaltung geeigneter Rettungsmittel vorgenommen.

First Responder kommen nur dort zum Einsatz, wo die Auswertung der Einsatzzeiten eine gravierende Abweichung vom Soll aufzeigt, die nur durch solche Hilfsmaßnahmen relativiert werden können. Ob dies tatsächlich auch für einen Stadtteil von Hamburg zutrifft, müsste im Einzelfall geprüft werden.

Beauftragung:
Ohne offizielle Beauftragung durch die zuständige Behörde (Kommune) geht schon allein aus rechtlichen Gründen gar nichts. Hinzu kommt die Aspekte des Versicherungssschutzes und der persönlichen Haftung als Privatperson.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich als Privatperson zu einem Notfall komme, oder dies gewerblich praktiziere. Insofern stellt sich auch nicht die Frage der Ehrenamtlichkeit. Du würdest in jedem Fall einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen als Personengesellschaft. Damit aber kann Du auch entsprechend haftbar gemacht werden. Also Finger weg davon!

Über Deine Qualifikation (San B) spreche ich erst gar nicht. Sei ehrlich zu Dir! Erste Hilfe leisten ist keine Frage, aber die Tätigkeit als First Responder setzt eine weitreichende Ausbildung (RS/RA) voraus und zudem eine langjährige Erfahrung. Immerhin übernimmst Du eine Garantenstellung in Deinem Stadtteil. Der tägliche Dienst als Rettungssanitäter oder -assistent ist inzwischen schon als grenzwertig zu sehen. Wie oft werden wir konfrontiert mit Unvernunft und Anspruchsdenken der Betroffenen, längst überholtem Fachwissen der Ärzte, Unvermögen oder schlichtweg einem maroden Versorgungssystem und vollkommen überlasteten Kollegen der Kliniken. Jeden einzelnen Tag und es wird immer schlimmer.

Fazit:
Ohne eine starke Organisation im Rücken (HiOrg. Feuerwehr etc.) kann das gar nicht funktionieren.

VG

Danke für deine Antwort!
Die Antwort war für mich sehr Hilfreich, auch wenn ich zwischenzeitlich schon eine Antwort von der BF bekommen habe, die im Grunde genau das selbe besagt !
Ich hoffe ich habe dich mit meiner Anfrage nicht zu sehr verärgert, aber du weisst ja sicher wie das ist man möchte eigentlich mehr machen.

Aufjedenfall Dickes Danke !

Gruss