Rettungsdienst / Führungszeugnis

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis. Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hi,
sorry bin zulange aus der Materie raus,
lieber jemand anderen fragen,
mit freundlichen Grüßen

Frank Engels

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

hi, ich vermute mal, wenn da ein verkehrsverstoß drin steht, dann passiert da nichts. ab einer körperverletzung oder diebstahl werden sie dich nicht ausbilden. was steht drin wenn ich fragen darf?

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo,

kann ich Dir leider auch nicht helfen.
Aber da der Inhalt ja sowieso nicht (mehr) zu ändern ist, würde ich das einfach mal mit demjenigen besprechen, der Dich einstellen soll…

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo!
Bundeslandspezifisch kann ich Dir dies nicht beantworten.
Im pol. Führungszeugnis sind regelhaft Sachverhalte (Gesetzverstöße) vermerkt, für die man rechtskräftig verurteilt/bestraft wurde. Ich kann mir vorstellen, dass Eintragungen wegen z.B. Körperverletzung doch gewisse Fragen für den künftigen Arbeitgeber aufwerfen würden. Selbiges gilt für Verkehrsdelikte (sofern nicht vielleicht ohnehin durch Führerscheinentzug oder Punkte bestraft). Was nach meiner Einschätzung ein absolutes K.O. - Kriterium ist sind Eintragungen wegen Verstöße wegen BTM-Delikten (Drogenkonsum, Handel, etc.). Auch Eigentumsdelikte (auch im weitesten Sinne wie Betrug, Hehlerrei, etc.), die im Führungszeugnis eingetragen werden, wirken nach meiner Meinung nicht gerade Karrierefördern.
Kurz und gut: Kein Eintrag ist am Besten. Alles andere ist bedenklich und fordert eine klare, plausible und belegbare Erklärung.

Viel Erfolg!

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo,

Für die Einstellung an sich hängt es ja vom Arbeitgeber ab ob ein Führungszeugnis gefordert wird oder nicht. Hier entscheidet dann natürlich auch der betreffende Arbeitgeber was drinn stehen darf und was nicht.

Für die Ernennung zum Rettungsassistenten, wird (zumindest in NRW) auch ein Führungszeugnis verlangt. Und auch hier ist sehr schwammig ausformuliert welche delikte hier enthalten sein „dürfen“.

Eine genaue Aussage hierzu ist demnach nicht möglich. Jedoch würde ich (ohne Anspruch auf cie volle Richtigkeit der Aussage) annehme das primär darauf geachtet wird das keine delikte aufgeführt werden, welche den körperlichen Schaden von Personen beinhalten (z.B. Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahrerflucht…)

Eine besondere Schwierigkeit sehe ich darin, das in einem Führungszeugnis lediglich das Delikt in seiner juristisch ausformulierten Definition steht. Hintergründe zum Delikt (hier sei das Beispiel Fahrerflucht welches ja sehr weit gefasst ist erwähnt) werden hier nicht beleuchtet.

Ich bedaure ihnen nicht eindeutig weiterhelfen gekonnt zu haben aber vielleicht war dies ja wenigstens ansatzweise hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Meurer

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo,

genau sagen kann ich Dir nicht sagen was in dem Führungszeugnis stehen darf. Ich weiß nur das in einem Führungszeugnis Straftaten stehen zu denen man rechtskräftig verurteilt wurde. Jetzt hängt es von der Schule oder vom Arbeitgeber ab, wie er mit den Angaben umgeht. Ich hoffe ich konnte helfen. Viel Erfolg bei der Ausbildung.

Gruß

Falkenseer

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo,
im pol. Führungszeugnis sollten eigentlich alle Verurteilungen vor Gerichten vermerkt sein, nehme ich zumindest mal an. Mit deinem Führerschein hat es sofern es sich um „normale“ Punkte ohne Verurteilung handelt nichts zu tun, die sind lediglich in Flenzburg registriert. Du kannst für dich selber auch solch ein pol. Führungszeugnis beantragen (kostenpflichtig) bzw. meines Wissens nach das der Belegart „0“ welches von einem Amt zum nächsten geht im Vorfeld auf deinem Einwohnermeldeamt (denke ich) anschauen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen,
kruemel13

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zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen. Es dürfen halt keine Verstöße gegen das BTM-Gesetz sein, soviel ist sicher…

MFG

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo, also ich komme aus Österreich und hier heist es Leumundszeugnis. und was drinnen stehen darf oder nicht ist eine rechtliche Frage die ich nicht beantworten kann.
Ich weis nur, dass strafrechtliche, bedingte Verurteilungen ÜBER 3 Monate dort vermerkt werden.

Und wenn deine Frage dahin gehend ist, was für den Dienstgeber relevant ist kann ich nur sagen: jede vorstrafe, die dort aufscheint ist für den Dienstgeber relevant und kann Grund für eine Ablehnung sein

lg

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Eigentlich sollte im polizeilichen Führungszeugnis nichts stehen :smile:

Was generell zur Nichtzulassung zur Ausbildung führt sind folgende „Deliktarten“:

Kapitalverbrechen (mord, raub, überfall, schwere körperverletzung etc.)
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Betrugsdelikte
Wiederholtes fahren ohne führerschein kann ebenso zum problem werden.

Alles andere wird dann jeweils nach individueller anhörung durch die zuständige behörde geregelt. Es gibt dann manchmal eine ausnahmegenehmigung.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben
Mfg jjj

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo!

Normalerweise reicht ein einfaches Führungszeugnis. In dem sind keine alten Dinge von vorgestern aufgeführt. Eher Probleme macht dann ein erweitertes Führungszeugnis.
Was nicht drin stehen darf, weiß ich nicht genau, gehe aber davon aus, daß Alkohol am Steuer oder Ähnliches ein Problem ist. Und allgemein braucht ein Rettungsassistent einen guten Leumund. Aber ich würde erst mal eins beantragen und dann schauen, was drauf steht.

LG

Das polizeiliche Führungszeugnis wird in BW auf der Gemeindeverwaltung / Rathaus beantragt. Du hast keinen Einfluß was darin aufgeführt wird. Es geht in dem Führungszeugnis darum, ob ein Strafverfahren anhängig ist, du unter Bewährung stehst usw. Punkte in Flensburg werden nicht erwähnt.

Gruß 112roland

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.

Hallo Krausech112,

sorry für die verspätete Antwort.
Das Thema ist wohl eher was für die Juristen bei
wer-weiss-was…

Allerdings kann ich dir schon mal sagen, dass
so genannte kleinere Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten für gewöhnlich nicht im Führungszeugnis aufgeführt sind.

Umgekehrt darf alles im Zeugnis stehen, was darüber hinaus geht.

LG Orbiter

Hallo komme aus Sachsen-Anhalt und habe folgendes Problem
zur Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Einstellung in
den Rettungsdienst braucht man ja gewöhnlich ein pol.Zeugnis.
Weis wer was drin stehen darf und was nicht.