Rettungsdienst & Notkompetenz

Hallo,
ein deutscher Rettungsassistent darf bzw. muß im Rahmen der Notkompetenz bestimmte, invasive Maßnahmen durchführen und ausgewählte Medikamente applizieren.
Wie verhält es sich jedoch, wenn der Rettungsassistent sich im Ausland aufhält (nicht beruflich!)? Gilt dann weiterhin das deutsche Recht? Wie verhält es sich, wenn die zu versorgrnde Person aus einem Drittland kommt? Und jetzt der schlimmste Fall: wie ist es z.B. in einem Flugzeug oder auf einem Schiff in internationalem Gebiet?
Ich meine nicht die Durchführung von Basismaßnahmen, zu der jeder Mensch verpflichtet ist, sondern eben die Maßnahmen der sog. Notkompetenz wenn kein Arzt vor Ort ist.
Vielen Dank!
Gerrit

Nabend Kollege :smile:

deine Überschrift ist evtl. etwas irreführend, da es ja eigentlich nur am Rande um den RettAss und die Notkompetenz geht.

Wie verhält es sich jedoch, wenn der Rettungsassistent sich im
Ausland aufhält (nicht beruflich!)? Gilt dann weiterhin das
deutsche Recht?

Hm, Gegenfrage: Wieso sollte es? Der §34 StGB ist ja nun mal ein deutscher Paragraph. Wobei vermutlich viele Staaten mit einer ähnlichen Kultur ähnliche Regelungen haben werden.

Wie verhält es sich, wenn die zu versorgrnde
Person aus einem Drittland kommt?

Ich bin kein Jurist, aber m.E. gilt das Recht des Landes, in dem du dich befindest. Deine Behandlung in Recklinghausen unterscheidet sich ja auch nicht zwischen Deutschem, Türken, Italiener…

Und jetzt der schlimmste
Fall: wie ist es z.B. in einem Flugzeug oder auf einem Schiff
in internationalem Gebiet?

Gute Frage :smile:
Ich kann mich irren, aber ich meine, dass sich das nach der Zulassung des Flugzeuges bzw. Schiffes richtet, welches Recht an Bord gilt.

Ich hoffe dass die Juristen hier noch mehr dazu sagen können, da es vermutlich ziemlich egal ist, dass es sich hier um das Rechtskonstrukt Notkompetenz handel…

MfG Claus

Hallo Gerrit

Wie verhält es sich jedoch, wenn der Rettungsassistent sich im
Ausland aufhält (nicht beruflich!)? Gilt dann weiterhin das
deutsche Recht? Wie verhält es sich, wenn die zu versorgrnde

Grundsätzlich gilt das Recht des Gastlandes…wenn du jedoch in einem
Staat der EU unterwegs bist,gilt die gegenseitige Anerkennung von
Qualifizierten Berufsausbildungen,so das du da auch Tätig werden darfst (sofern du eine Ausrüstung dabei hast…:smile: ).

Fall: wie ist es z.B. in einem Flugzeug oder auf einem Schiff
in internationalem Gebiet?

Auf einem Luft-oder Wasserfahrzeug gilt immer das Recht des Landes,in dem das entsprechende Fahrzeug regsitriert ist.
Daher hat der Kapitän (Schiff-oder Flugzeug) ja auch immer noch einige
Besondere Rechte wie Trauung und Taufe (zwar nur „vorläufig“ aber rechtswirksam),da es ja immer einmal vorkommen kann,das besondere Ereignisse ein Reagieren der „Staatlichen Stellen“ erfordern…

mfg

Frank

Hallo Frank,

Grundsätzlich gilt das Recht des Gastlandes…wenn du jedoch in einem
Staat der EU unterwegs bist,gilt die gegenseitige Anerkennung von
Qualifizierten Berufsausbildungen,so das du da auch Tätig
werden darfst (sofern du eine Ausrüstung dabei hast…:smile: ).

Die gegenseitige Anerkennung von Berufsausbildungen dürfte meines Erachtens hierbei eine andere Baustelle sein. Praktisches Beispiel: Was ist, wenn ein deutscher Rettungsdienst einen englischen Paramedic einstellt?
Diese sind (mangels NA-System in GB) u.a. geschult in routinemäßiger Gabe von Medikamenten bis hin zu BtM, in Maßnahmen wie Intubation und m.W. auch dem legen von Thoraxdrainagen. Wenn ich nun als RD vor der Wahl stünde, ob ich einen weiteren NA-Standort einrichte oder mir ein paar britische Paramedics importiere: Meine Entscheidung wäre klar…

Problem: In Deutschland wie vielen anderen Staaten gilt noch immer das ärztliche Heilmonopol. Deswegen ja auch in Deutschland keine Regelkompetenz, sondern dieses merkwürdige Rechtskonstrukt NK mit denn hundert „wenn“…

MkG Claus

Hallo Gerrit

Wie verhält es sich jedoch, wenn der Rettungsassistent sich im
Ausland aufhält (nicht beruflich!)? Gilt dann weiterhin das
deutsche Recht? Wie verhält es sich, wenn die zu versorgrnde

Grundsätzlich gilt das Recht des Gastlandes…wenn du jedoch
in einem
Staat der EU unterwegs bist,gilt die gegenseitige Anerkennung
von
Qualifizierten Berufsausbildungen,so das du da auch Tätig
werden darfst (sofern du eine Ausrüstung dabei hast…:smile: ).

Hallo Frank,
muß ja nicht meine Ausrüstung sein. Bei manchen Airlines gibt es alles, was das Herz begehrt. Oder im Ausland sind auch manche „RTW’s“ recht gut ausgestattet, lediglich die Maßnahmen dürfen teilweise vom dortigen Personal nicht durchgeführt werden.

Fall: wie ist es z.B. in einem Flugzeug oder auf einem Schiff
in internationalem Gebiet?

Auf einem Luft-oder Wasserfahrzeug gilt immer das Recht des
Landes,in dem das entsprechende Fahrzeug regsitriert ist.
Daher hat der Kapitän (Schiff-oder Flugzeug) ja auch immer
noch einige
Besondere Rechte wie Trauung und Taufe (zwar nur „vorläufig“
aber rechtswirksam),da es ja immer einmal vorkommen kann,das
besondere Ereignisse ein Reagieren der „Staatlichen Stellen“
erfordern…

mfg

Frank

trotzdem vielen Dank, habe wieder eine ganze Menge dazugelernt!

Hallo Claus,

nicht so ganz…es ging dem Kollegen doch um die Rechtliche „Absicherung“…und von daher bist du in der EU dann schon auf der
„sicheren Seite“,weil du ja hier in D einen Berufsabschluß für dieses
spezielle Fachgebiet hast.
Das die Berufsabschlüsse (noch) nicht zu vergleichen sind,steht auf einem anderen Blatt und wird sich bei den Bürokraten der EU wohl noch bis zum Jahre 2030 hinziehen…:smile:

mfg

Frank

Hallo Frank,

nicht so ganz…es ging dem Kollegen doch um die Rechtliche
„Absicherung“…und von daher bist du in der EU dann schon auf der
„sicheren Seite“,weil du ja hier in D einen Berufsabschluß für
dieses spezielle Fachgebiet hast.

leider sind wir beides nun keine Juristen, ich jedoch halte den Argumentationsweg für den nicht passenden. Der Berufsabschluß ist das eine, das ärztliche Heilmonopol das andere. Wir dürfen es ja „eigentlich“ auch hierzulande nicht, weswegen ja die NK „erfunden“ wurde (obwohl genau das ja schon lange vorher Praxis war).

Das die Berufsabschlüsse (noch) nicht zu vergleichen
sind,steht auf einem anderen Blatt und wird sich bei den
Bürokraten der EU wohl noch bis zum Jahre 2030
hinziehen…:smile:

Das nenne ich aber mal optimistisch :frowning:. Im Ernst, gerade für unseren Beruf sehe ich da schwarz: Welches Land hat denn eine solche Ausbildung wie unsere? Die meisten Länder haben entweder Paramedics mit deutlich intensiverer Ausbildung und mehr Kompetenzen oder sie haben „Kronkewojefohra“. Nur wir in Deutschland, wir sind (heute) weder Fisch noch Fleisch…

Vielleicht sollte man die Fragestellung noch mal in einem spezielleren Forum behandeln? Sagt Bescheid, wenn ihr umzieht :wink:

Kollegiale Grüße,
Claus