Der obdachlose Vater meines Freundes hatte einen Schlaganfall. Er wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und ist später verstorben. Mein Freund hatte keinen Kontakt mehr zum Vater und ist auch vom Erbe zurückgetreten. Er musste trotzdem die Kosten der Beerdigung tragen. Jetzt nach Monaten kommt eine Rechnung über den Rettungstransport von der Stadt Köln.
Muss mein Freund die Rechnung auch noch zahlen? Besteht keine Kranken-Pflichtversicherung, die die Kosten übernimmt? Oder muss hier eine andere Behörde zahlen?
ich vermute, dass der alte Herr in keiner Kasse war.
Doch er war ohne es zu wissen trotzdem versichert. Jeder ist bei der Kasse versichert, bei der er zuletzt war. Klar, kein Plästerchen vom Onkel Doktor… aber für Notbehandlungen, und dazu zählt auch der Transport, sind versichert. Auch ohne Beitrag. Sollte er aber Sozialhilfe erhalten haben, dann war er versichert.
Zur Beerdigung: warum hat er nicht das billigste vom billigen genommen? Z.B. Einäschern in Tschechien?
Im Internet bieten einige Firmen das sehr günstig an.
er soll mitteilen das er das Erbe ausgeschlagen hat, er muß es nicht zahlen!
Die Beerdigung schon, dass ist etwas eigenartige, aber da kommt man in Deutschland nicht drumrum. Wir hatten selber auch so ein Fall in der Familie.
Alles Gute
wer hat denn die Krankenhauskosten bezahlt?. Er müsste dann z.B. über Hartz IV Krankenversichert gewesen sein. Die zahlen dann auch den Rettungseinsatz. Was mich etwas verwundert ist: Diese Rechnung kommt eindeutig zu spät, normalerweise wollen die ihr Geld schon nach ein paar Tagen schon ?. Auf jeden Fall mal Nachhaken.
was die Beeerdigungskosten angeht, so besteht tatsächlich eine Leistungspflicht. Ansonsten dürften durch die Erbauschlagung keine Verpflichtungen mehr bestehen.
Tip:
Der Freund soll bei allen zukünftigen Rechnungen die kommen auf das ausgeschlagene Erbe schriftlich hinweisen. Am besten die Urkunde mit beilegen - das müsste ausreichen.
der Krankentransport muss meines Erachtens nur von dem Erben getragen werden. Wenn es keinen gibt, dann müssen auch nicht die Kosten getragen werden. Denn normaler weise ist das eine Leistung der Krankenversicherung des Vaters. Da seit dem 01.04.2007 jeder in Deutschland versichert sein MUSS, sind die Kosten für den Krankentransport auch von der Krankenkasse zu übernehmen.
da bin ich etwas überfragt, vermute aber dass das hier auch so ist, wie auch z.B. bei Heimkosten die nach dem Tod von den Kinden gefordert werden durch das Sozialamt. Hier ist aber zu prüfen in wie weit Dein Freund leistungsfähig ist.
Gruß
Franjo