Rettungsfahrt bezahlen oder nicht?

Hallo,

muss man eine Rettungsfahrt (Krankenwagen) bezahlen (im Falle dessen, dass man nicht krankenversichert ist), obwohl man diese im Vorfeld abgelehnt-, und im prinzip genötigt wurde, der Fahrt beizuwohnen?

Hallo,
zu einer Rettungsfahrt genötigt ?? - womöglich auch noch gegen seinen Willen ärztlich behandelt worden ?? - schwierige Sache - dazu müsste man die näheren Umstände, also den genauen Hergang des Geschehens wissen. War es ein Unfall, eine Schlägerei oder eine akute Erkrankung, war Alkohol im Spiel,war der oder die Betroffene ansprechbar und wirklich Herr seiner bzw. ihrer Sinne ??.
Wer hat den Transport veranlasst, damit meine ich nicht, wer den Rettungswagen gerufen hat - war evtl. die Polizei mit im Spiel ??.
Wie auch immer - die fehlende Krankenversicherung ist kein Argument.
Gruss
Czauderna

Halllo,

ein Patient darf gegen seinen Willen nur dann in ein Krankenhaus verbracht werden,wenn

1.er nicht bei klarem Bewußtsein ist (Ohnmächtig oder nicht auf Ansprache reagiert

2.er eine Gefahr für sich oder andere darstellt (zum B. Suizid-Versuche)

3.er über lebensbedrohliche Verletzungen verfügt,die eine Behandlng unbedingt
erforderlich machen (zum B. Starkstromunfälle,Rauchgasvergiftungen usw.)

Nur in diesem Fällen ist eine zwangsweise Behandlung zulässig.

Anonsten kann aber niemand zu einer Behandlung gezwungen werden.

P.S.

Unverständlich ist es übrigens,wie jemand auf den Schutz einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verzichtet…
Auch dem größtem Gesundheitsfanatiker nutzt sein Grünzeugessen nix, wenn der auf dem Jogging-Pfad von Bauer Ewalds Eber attackiert wird…