hi,
wer kennt die rechtlichen grundlagen bei rettungsmaßnahmen aus verunglückten fahrzeugen des diplomatischen amtes.
rein rechtlich ist ja das kfz staatsgebiet des anderen landes.
muss ich jetzt im rahmen der 1. hilfe erst die genehmigung des generalkonsuls einholen?
hauptmann
Crazy 
Die Frage finde ich cool. Das zeugt von sehr viel Kreativität.
Eine andere interessante, aber wohl rein hypothetische, Frage wäre:
Darf man in das Fahrzeug eingreifen, wenn man die gültigen Einreisebestimmungen nicht erfüllt? (Themsen-Elli mit ihrem Rolls Royce oder Bentley beim Unfall, Türke ohne Visum möchte helfen *lol*)
Hi,
rein rechtlich ist ja das kfz staatsgebiet des anderen landes.
nein. Damit ist die Frage nicht cool, sondern obsolet.
Gruß,
Malte
he malte,
da bist du aber völlig auf dem holzeg. sehr wohl ist das auto staatsgebiet des jeweiligen landes genau wie die botschaft bzw das gelände.
hast du einen unfall mit jenen, braucht der noch nicht mal aussteigen, kann weiterfahren selbst die pol darf ihn nicht festhalten. dieser welcher genießt sog.imunität.
so nun zu meiner frage.
hauptmann
Konsul vs. Diplomat und Erste Hilfe am Botschafter
Hallo,
da bist du aber völlig auf dem holzeg.
nein.
sehr wohl ist das auto
staatsgebiet des jeweiligen landes genau wie die botschaft bzw
das gelände.
Nein: http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_(Diplomatie)#…
dieser welcher genießt sog.imunität.
Immunität hat nichts mit einer (nicht gegebenen) Exterritorialität zu tun.
Nun aber tatsächlich zu Deiner Frage:
muss ich jetzt im rahmen der 1. hilfe erst die genehmigung des generalkonsuls einholen?
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Der Generalkonsul, sofern existent, hat mit den Mitarbeitern des Diplomatischen Korps nicht viel zu tun. Das ist eine andere „Behörde“. Daher wäre er für Diplomatenfahrzeuge gar nicht zuständig.
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Das konsularische Korps genießt „nur“ Amtsimmunität, das bedeutet, sie unterliegen unter Umständen eben doch den Gesetzen des Gastgeberlandes.
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Im Unterschied dazu genießt das Diplomatische Korps Diplomatische Immunität, die deutlich weiter reicht.
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Da es sich bei einem Unfall mit folgender Erster Hilfe aber nicht um Strafverfolgung handelt und daher auch keine Immunität greift, und da die entsprechenden Fahrzeuge eben nicht „fremdes Staatsgebiet“ sind, werden die Rettungsmaßnahmen - ob nun vom Laien oder von den Profis - exakt genauso durchgeführt, wie bei anderen Verunfallten auch.
Diplomaten oder Konsuln genießen dahingehend keine Sonderbehandlung, weder fachlich noch rechtlich.
Gruß,
Malte
hi malte,
wieso bekommen wir- in der ausbildung der feuerwehr- gelernt :
diplomatenfahrzeuge dürfen wir nicht anfassen- die leitstelle muss sich erst mit der zuständigen behörde kurzschliessen und auf das ok warten, helfen zu dürfen,
anders ist es bei zivilisten die dürfen sofort helfen ,
also bleibt uns nur vor ort einen zivilisten zu bitten denjenigen aus dem auto zu ziehen damit wir ihn dann helfen können.
Hallo,
wieso bekommen wir- in der ausbildung der feuerwehr- gelernt :
diplomatenfahrzeuge dürfen wir nicht anfassen
weiß ich nicht, frag mal Deinen Ausbilder
Ich hab in meiner Berufsausbildung zum RettAss derartiges nicht gehört, und ich kann mir keine Rechtsvorschrift vorstellen, die sowas Zivilisten erlaubt und Profis verbietet, zumal im Zweifel sowieso alles durch die Nothilfe abgedeckt.
also bleibt uns nur vor ort einen zivilisten zu bitten
denjenigen aus dem auto zu ziehen damit wir ihn dann helfen
können.
Das glaube ich nicht.
Gruß,
Malte