Hallo,
vielen Dank für das Posting.
Als Kassenpatient haben Sie nur Anrecht auf die alten
Krankenwagen (mit zwei Tragen und nen roten Plus auf der Tür).
Oops? Ich kenne nur den Unterschied zwischen Rettungswagen und
Notarztwagen. Einen Notarzt hätte ich mir auch sicher nicht
bestellt, ich war ja nicht bewusstlos oder dergleichen.
In der Regeln entscheidet der Disponent der Rettungsleitstelle, welches Rettungsmittel losgeschickt wird.
Im Ernst, die Kosten für einen Krankentransport übernimmt die
(gesetzliche) Krankenkasse.
Irgendwie war mir im Kopf, dass man einen Anteil bezahlen
muss, so wie beim Krankenhausaufenthalt- allerdings ist mein
persönlicher Erfahrungsstand da auch aus dem Jahre 1997.
10€ pro Tag im RTW 
Machen Sie sich keine Sorgen,
Na ja, Sorgen macht man sich in der entsprechenden Situation
eigentlich nicht so richtig, ich habe mir gedacht: Ok, du
kannst die Knochen noch bewegen, also fahre nach Hause. Erst
hinterher ist mir aufgegangen, dass das möglicherweise nicht
so ganz gut war. Da war es aber schon zu spät. An Geld etc.
pp. hatte ich nicht gedacht.
In der Situation verständlich, es gibt aber auch gesundheitliche Problemchen, die man nach einen Unfall nicht direkt spürt. Goldene Regel, lieber zu vorsichtig, also zu lange warten!
„zu viel“ an Rettungsmittel bestellt zu haben, es wird keine
Rechnung geschickt, wenn an Stelle des Rettungswagen ein
Krankenwagne geeignet wäre.
Da würde mich jetzt der Unterschied interessieren.
Jetzt wird es aber echt off topic 
Sinngemäß:
Krankentransportwage = KTW = Transport von Patienten durch qualifiziertes Personal ohnen Lebensgefahrt oder gravierdende med. Folgen (Patiente, der Sauerstoff benötigt, muss in Krankenhaus)
Rettungstransportwagen = RTW = Patient, bei dem ggf. Lebensgefahr besteht oder bei dem mit gravierenden med. Konsequenzen gerechnet werden muss (Bspw.: Unterarmfraktur, mittlere Kreislaufbeschwerden,…) Besetzt mir mind. Rettungsassistent und Rettungsanitäter
Notarztwagen = NAW = Mensch geht es nicht gut, Druide (Notarzt) passt auf bzw. ergreift med. Maßnahmen. NAW auch RTW + Notarzt.
Die Kosten können Ihnen eigentlich
egal sein, sie werden i.d.R. zwischen dem Leistungserbringer
und „den Krankenkassen“ ausgehandelt. Faktisch gilt hier aber
das Kostendeckungsprinzip.
Klingt ökonomisch…
Frag mal die Leistungserbringer, was die von dem System halten
Ist eher Planwirtschaft und nur bedingt ökonomisch.
Wenn bei Ihnen jemand einbricht, schickt die Polizei für die
Aufnahme auch keine Rechnung.
Der Vergleich ist nett und plausibel, mehr aber auch leider
nicht, ich bin da immer vorsichtig mit, sorry.
Vorsicht ist gut, nur hier nicht notwendig. Was ist Ihnen wichtiger, Ihre Gesundheit oder das Risiko 3,50€ zu zahlen (was nicht zutrifft.)?
Hermann