Rettungswagen bezahlen?

Hallo,

ich bin derzeit so ein bisschen dabei, einen recht heftigen Unfall,
den ich vor etwa drei Monaten hatte, aufzuarbeiten, damit ich beim
nächsten Mal- man weiß ja nie- besser Bescheid weiß.
Also: Ich hatte einen Fahrradunfall und bin aufs Knie gestürzt, das Knie war dick, ich hatte Schmerzen. Hätte ich da ein „Anrecht“ auf einen Rettungswagen gehabt oder muss erst der Kopf irgendwie nur noch am seidenen Faden hängen (ok, etwas zynisch, Verzeihung), damit man das beanspruchen kann. Und dann: Welche Kosten kommen auf einem zu? Ist es gratis, wenn ich berechtigterweise einen Rettungswagen kommen lasse? Wer entscheidet das dann? Ok, ich glaube, die Frage kam rüber.

Gruß

Hermann

Als Kassenpatient haben Sie nur Anrecht auf die alten Krankenwagen (mit zwei Tragen und nen roten Plus auf der Tür).

Im Ernst, die Kosten für einen Krankentransport übernimmt die (gesetzliche) Krankenkasse. Machen Sie sich keine Sorgen, „zu viel“ an Rettungsmittel bestellt zu haben, es wird keine Rechnung geschickt, wenn an Stelle des Rettungswagen ein Krankenwagne geeignet wäre. Die Kosten können Ihnen eigentlich egal sein, sie werden i.d.R. zwischen dem Leistungserbringer und „den Krankenkassen“ ausgehandelt. Faktisch gilt hier aber das Kostendeckungsprinzip.

Wenn bei Ihnen jemand einbricht, schickt die Polizei für die Aufnahme auch keine Rechnung.

Hallo,

vielen Dank für das Posting.

Als Kassenpatient haben Sie nur Anrecht auf die alten
Krankenwagen (mit zwei Tragen und nen roten Plus auf der Tür).

Oops? Ich kenne nur den Unterschied zwischen Rettungswagen und Notarztwagen. Einen Notarzt hätte ich mir auch sicher nicht bestellt, ich war ja nicht bewusstlos oder dergleichen.

Im Ernst, die Kosten für einen Krankentransport übernimmt die
(gesetzliche) Krankenkasse.

Irgendwie war mir im Kopf, dass man einen Anteil bezahlen muss, so wie beim Krankenhausaufenthalt- allerdings ist mein persönlicher Erfahrungsstand da auch aus dem Jahre 1997.

Machen Sie sich keine Sorgen,

Na ja, Sorgen macht man sich in der entsprechenden Situation eigentlich nicht so richtig, ich habe mir gedacht: Ok, du kannst die Knochen noch bewegen, also fahre nach Hause. Erst hinterher ist mir aufgegangen, dass das möglicherweise nicht so ganz gut war. Da war es aber schon zu spät. An Geld etc. pp. hatte ich nicht gedacht.

„zu viel“ an Rettungsmittel bestellt zu haben, es wird keine
Rechnung geschickt, wenn an Stelle des Rettungswagen ein
Krankenwagne geeignet wäre.

Da würde mich jetzt der Unterschied interessieren.

Die Kosten können Ihnen eigentlich
egal sein, sie werden i.d.R. zwischen dem Leistungserbringer
und „den Krankenkassen“ ausgehandelt. Faktisch gilt hier aber
das Kostendeckungsprinzip.

Klingt ökonomisch…

Wenn bei Ihnen jemand einbricht, schickt die Polizei für die
Aufnahme auch keine Rechnung.

Der Vergleich ist nett und plausibel, mehr aber auch leider nicht, ich bin da immer vorsichtig mit, sorry.

Gruß

Hermann

Hallo,

vielen Dank für das Posting.

Als Kassenpatient haben Sie nur Anrecht auf die alten
Krankenwagen (mit zwei Tragen und nen roten Plus auf der Tür).

Oops? Ich kenne nur den Unterschied zwischen Rettungswagen und
Notarztwagen. Einen Notarzt hätte ich mir auch sicher nicht
bestellt, ich war ja nicht bewusstlos oder dergleichen.

In der Regeln entscheidet der Disponent der Rettungsleitstelle, welches Rettungsmittel losgeschickt wird.

Im Ernst, die Kosten für einen Krankentransport übernimmt die
(gesetzliche) Krankenkasse.

Irgendwie war mir im Kopf, dass man einen Anteil bezahlen
muss, so wie beim Krankenhausaufenthalt- allerdings ist mein
persönlicher Erfahrungsstand da auch aus dem Jahre 1997.

10€ pro Tag im RTW :wink:

Machen Sie sich keine Sorgen,

Na ja, Sorgen macht man sich in der entsprechenden Situation
eigentlich nicht so richtig, ich habe mir gedacht: Ok, du
kannst die Knochen noch bewegen, also fahre nach Hause. Erst
hinterher ist mir aufgegangen, dass das möglicherweise nicht
so ganz gut war. Da war es aber schon zu spät. An Geld etc.
pp. hatte ich nicht gedacht.

In der Situation verständlich, es gibt aber auch gesundheitliche Problemchen, die man nach einen Unfall nicht direkt spürt. Goldene Regel, lieber zu vorsichtig, also zu lange warten!

„zu viel“ an Rettungsmittel bestellt zu haben, es wird keine
Rechnung geschickt, wenn an Stelle des Rettungswagen ein
Krankenwagne geeignet wäre.

Da würde mich jetzt der Unterschied interessieren.

Jetzt wird es aber echt off topic :wink:

Sinngemäß:

Krankentransportwage = KTW = Transport von Patienten durch qualifiziertes Personal ohnen Lebensgefahrt oder gravierdende med. Folgen (Patiente, der Sauerstoff benötigt, muss in Krankenhaus)

Rettungstransportwagen = RTW = Patient, bei dem ggf. Lebensgefahr besteht oder bei dem mit gravierenden med. Konsequenzen gerechnet werden muss (Bspw.: Unterarmfraktur, mittlere Kreislaufbeschwerden,…) Besetzt mir mind. Rettungsassistent und Rettungsanitäter

Notarztwagen = NAW = Mensch geht es nicht gut, Druide (Notarzt) passt auf bzw. ergreift med. Maßnahmen. NAW auch RTW + Notarzt.

Die Kosten können Ihnen eigentlich
egal sein, sie werden i.d.R. zwischen dem Leistungserbringer
und „den Krankenkassen“ ausgehandelt. Faktisch gilt hier aber
das Kostendeckungsprinzip.

Klingt ökonomisch…

Frag mal die Leistungserbringer, was die von dem System halten :wink: Ist eher Planwirtschaft und nur bedingt ökonomisch.

Wenn bei Ihnen jemand einbricht, schickt die Polizei für die
Aufnahme auch keine Rechnung.

Der Vergleich ist nett und plausibel, mehr aber auch leider
nicht, ich bin da immer vorsichtig mit, sorry.

Vorsicht ist gut, nur hier nicht notwendig. Was ist Ihnen wichtiger, Ihre Gesundheit oder das Risiko 3,50€ zu zahlen (was nicht zutrifft.)?

Hermann

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Hallo,

vielen Dank für das Posting.

In der Regeln entscheidet der Disponent der
Rettungsleitstelle, welches Rettungsmittel losgeschickt wird.

Macht ja auch Sinn…

Irgendwie war mir im Kopf, dass man einen Anteil bezahlen
muss, so wie beim Krankenhausaufenthalt- allerdings ist mein
persönlicher Erfahrungsstand da auch aus dem Jahre 1997.

10€ pro Tag im RTW :wink:

Ja, cool! Das wär’s doch :wink:. Am besten gleich 'n MRT und ein CT im RTW :wink:)).

„zu viel“ an Rettungsmittel bestellt zu haben, es wird keine
Rechnung geschickt, wenn an Stelle des Rettungswagen ein
Krankenwagne geeignet wäre.

Da würde mich jetzt der Unterschied interessieren.

Jetzt wird es aber echt off topic :wink:

Och, warum?

Sinngemäß:

Krankentransportwage = KTW = Transport von Patienten durch
qualifiziertes Personal ohnen Lebensgefahrt oder gravierdende
med. Folgen (Patiente, der Sauerstoff benötigt, muss in
Krankenhaus)

Rettungstransportwagen = RTW = Patient, bei dem ggf.
Lebensgefahr besteht oder bei dem mit gravierenden med.
Konsequenzen gerechnet werden muss (Bspw.: Unterarmfraktur,
mittlere Kreislaufbeschwerden,…) Besetzt mir mind.
Rettungsassistent und Rettungsanitäter

Notarztwagen = NAW = Mensch geht es nicht gut, Druide
(Notarzt) passt auf bzw. ergreift med. Maßnahmen. NAW auch RTW

  • Notarzt.

Na super, endlich bin ich mal in den Genuss der gängigen Abkürzungen gekommen, vielen Dank dafür- das gibt auf jeden Fall einen Bewertungsstern von mir.

Die Kosten können Ihnen eigentlich
egal sein, sie werden i.d.R. zwischen dem Leistungserbringer
und „den Krankenkassen“ ausgehandelt. Faktisch gilt hier aber
das Kostendeckungsprinzip.

Klingt ökonomisch…

Frag mal die Leistungserbringer, was die von dem System halten
:wink: Ist eher Planwirtschaft und nur bedingt ökonomisch.

Ooops, Planwirtschaft, das riecht nach: Für 1000 Unfälle kann der Wagen geschickt werden, der 1001. muss auf der Straße liegen bleiben bzw. mit dem Taxi gefahren werden. Kosten der Polsterreinigung übernimmt dann auch keine Kasse sondern irgendeine Autoversicherung. Sorry, werde etwas zynisch möglicherweise.

Wenn bei Ihnen jemand einbricht, schickt die Polizei für die
Aufnahme auch keine Rechnung.

Der Vergleich ist nett und plausibel, mehr aber auch leider
nicht, ich bin da immer vorsichtig mit, sorry.

Vorsicht ist gut, nur hier nicht notwendig. Was ist Ihnen
wichtiger, Ihre Gesundheit oder das Risiko 3,50€ zu zahlen
(was nicht zutrifft.)?

Na, ich wollte ja nur wissen, wie das nun geregelt ist. Schließlich muss man für allen Kram mittlerweile zahlen, die rosa Rezepte werden immer seltener, und da stellt sich halt die Frage, ob man nun wirklich mit dem RTW ins KH (richtig für Krankenhaus?) transportier wird oder ob man da auch berappen muss. Natürlich ist mir die Gesundheit wichtiger.

Gruß

Hermann