Guten Tag,
im Zuge einer Ausarbeitung über die Versammlungsstättenverordnung für die Vorlesung Architektur bin ich auf die Definition der Fluchttreppe gestoßen. Diese besagt:
"(3) Die lichte Breite notwendiger Treppen darf nicht mehr als 2,40 m betragen. "
Nun hat sich mir die Frage gestellt, warum die lichte Breite der Treppen nicht größer als 2,40 m sein darf? Welche Gründe hat diese max. Beschränkung? Hat es damit zu tun, dass die mögliche Menge an Personen auf dieser Fläche zu groß würde und somit zum Risiko des Einsturzes bspw. führen könnte?
Ich hoffe, Sie können mir diese Frage beantworten.
Mit schönen Grüßen
Reiner