Rettungswege - Fluchttreppen

Guten Tag,

im Zuge einer Ausarbeitung über die Versammlungsstättenverordnung für die Vorlesung Architektur bin ich auf die Definition der Fluchttreppe gestoßen. Diese besagt:

"(3) Die lichte Breite notwendiger Treppen darf nicht mehr als 2,40 m betragen. "

Nun hat sich mir die Frage gestellt, warum die lichte Breite der Treppen nicht größer als 2,40 m sein darf? Welche Gründe hat diese max. Beschränkung? Hat es damit zu tun, dass die mögliche Menge an Personen auf dieser Fläche zu groß würde und somit zum Risiko des Einsturzes bspw. führen könnte?

Ich hoffe, Sie können mir diese Frage beantworten.

Mit schönen Grüßen

Reiner

Hallo,

ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich denk, dass es nichts mit dem Einsturz der Treppe zu tun hat, sondern eher mit Stolpern, weil den Leuten in der Mitte der Treppe kein Handlauf zur Verfügung stehen würde.

Wenn die Treppe 3m breit wäre und in der Mitte noch ein Handlauf zur Verfügung stehen würde, wären es dann 2 Fluchttreppen mit jeweils 1,5m lichte Breite?

MFG Alexander Kreis

RIchtig. Klingt einleuchtend. Vielen Dank!

Moin,

Ich hoffe, Sie können mir diese Frage beantworten.

wollte nur kurz Alexanders Antwort bestätigen.

Gandalf