Hallo darf ein Rettungswagen,Sanitäter,Notartzt einen Kranken,Verunfallten gegen seinen ausdrücklichen willen ins Krankenhaus Fahren ist eine riesige diskusion entbrand wo fast jeder eine eigene meinung hat hm
Nein, aber
Hallo darf ein Rettungswagen,Sanitäter,Notartzt einen
Kranken,Verunfallten gegen seinen ausdrücklichen willen ins
Krankenhaus Fahren ist eine riesige diskusion entbrand wo fast
jeder eine eigene meinung hat hm
Grundsätzlich darf ein Erwachsener jegliche medizinische Behandlung ablehnen. Wenn der verantwortliche Notarzt jedoch der Ansicht ist, dass der Verunfallte nicht zurechnungsfähig ist, dann wird er dennoch, im vermuteten Sinne des Opfers, zur Tat schreiten.
Gruß
Stefan
hallo,
solange keine akute lebensgehfahr besteht wird man diesen patienten nicht einweisen oder bahandeln, aollte jedoch akute lebensgefahr bestehen würde der doc handeln.
einzige mir bekannte ausnahmen sind:
Zeugen Jehovas = keine spende von Körpoerflüssigkeit oder organe
und patienten die auf eine Verfügung hinweisen = der arzt darf keine Lebenserhaltenden maßnahmen ergreifen.
gruss behave
Hallo Helmut,
darf ein Rettungswagen,Sanitäter,Notartzt einen
Kranken,Verunfallten gegen seinen ausdrücklichen willen ins
Krankenhaus Fahren
solange der Verunfallte offensichtlich zurechnungsfähig ist, darf man ihn nicht einpacken und ins Krankenhaus fahren.
Ob ein Verunfallter zurechnugsfähig ist, kann bzw. darf ein Nichtmediziner nicht feststellen, das obliegt einem Arzt.
Ist an der Unfallstelle also kein Arzt zugegen, was relativ oft vorkomt, und der Patient verweigert die Behandlung, hat sich für das Rettungspersonal die Sache. Sie tuen aber gut daran, sich die Aussage von unabhängigen Zeugen bestätigen zu lassen.
Mir ist es in meiner aktiven Zeit mehrfach vorgekommen, daß Patienten nicht mitkommen wollten. Wenn ein Arzt dazustieß änderten die Leutchen häufig ihre Meinung. Wollten sie dann immer noch nicht mit, bleiben sie da, wo sie waren.
Bei Gefahr im Verzug sieht es wieder anders aus, aber ohne Arzt ist es immer noch problematisch.
Gandalf
Hallo Behave,
Zeugen Jehovas = keine spende von Körpoerflüssigkeit oder
organe
Nur bevor sich Irrtümer festfressen. Zeugen Jehovas lassen sich üblicherweise keine Bluttransfusionen geben. Bei Organen gibt es keine Vorbehalte.
Was sonstige Körperflüssigkeiten betrifft, möchte ich gar nicht wissen, was du meinst.
Gruß
Carlos
Hallo,
solange die betroffende Person über einen freien Willen verfügt und geistig in der Lage ist,ihre Umwelt wahrzunehmen und darauf zu reagieren,
kann auch ein Arzt diese Person nicht gegen ihren Willen behandeln bzw.
ins Krankenhaus verbringen.
Anders sieht es dann aus,wenn die betroffene Person nicht mehr
Herr ihrer Sinne ist…wie zum B.
-Vollrausch
-Drogenrausch
usw.
In diesem Fall kann der Arzt diese Person (u.U. mit Hilfe der Polizei)
so weit behandeln,das keine Lebensgefahr mehr für diese Person besteht.
OT
Guten Abend.
Die Wikipedia äußert sich da etwas genauer und differenzierter:
Seit 1944 werden auch Bluttransfusionen abgelehnt. (…) Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso abgelehnt wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen.
Gruß,
Zeh_14