Reverse-Charge bei Kauf auf Messe?

Reverse-Charge? Wer zahlt bei Kauf auf Messe
Eine kleine Frage:

Wenn ein Kunde auf einer Messe die in Deutschland stattfindet, von einem ausländischen Anbieter Ware kauft, muss Der Kunde die Umsatzsteuer abführen, wenn er Unternehmer ist oder wie läuft das?

Wenn z.B. Der Anbieter aus USA kommt und der Kunde die Ware auf der Messe mitnimmt?
Fällt dann die Steuerschuld auf IHN als Leistungsempfänger?
Und wie müsste er das dann deklarieren?

Danke im Voraus für eure Antworten
Gruß

Servus,

nein. Die Fälle, in denen der Empfänger einer Leistung die USt abführen muss, stehen in § 13b UStG. Wenn auf der Messe Ware geordert wird und der Lieferant die Lieferung vom Gemeinschaftsgebiet außerhalb Deutschlands ausführt, ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Wenn aber die Ware unmittelbar auf der Messe gekauft und mitgenommen wird, ist diese Lieferung in Deutschland steuerbar und USt-pflichtig: Der Messehändler führt deutsche USt ab, und der Käufer kann sie als Vorsteuer abziehen, wenn er die Ware für sein Unternehmen erwirbt und wenn der Händler eine ordentliche Rechnung bzw. bei Kleinbeträgen Quittung ausstellt.

Der Haken an der Sache ist, dass das sehr viele ausländische Unternehmer, die in D Ware auf Messen anbieten, nicht wissen, und dass Jahrmärkte und Messen traditionell nicht grade ein rechtsfreier, aber doch ein vom Fiskus, vom Zoll und von der Gewerbeaufsicht sehr tolerant behandelter Bereich sind. Das ändert aber nichts an der grundsätzlich richtigen Behandlung.

Um dem gleich vorzugreifen: Bei in diesem Fall falsch ausgewiesener ausländischer TVA, VAT, IVA oder sowas kommt das Vorsteuervergütungsverfahren nicht in Betracht.

Schöne Grüße

dä Blumepeder