Ich hab hier mal ne Verständnisfrage zu Reverse-Charge-Verfahren.
Also, wenn man anderen ausländischen Unternehmen eine Ausstellungsfläche für eine Messe zur Verfügung stellt, dann erbringt man eine sonstige Leistung in Verbindung mit einem Grundstück gem. § 3a (3) Nr. 1 UStG und gem. R 182a (27) UStG greift hier das Reverse-Charge-Verfahren nicht, LO ist somit Deutschland.
Hab ich das richtig verstanden? Man muss also alle Rechnungen mit UST ausweisen? Ist es hier tatsächlich unerheblich, ob das Unternehmen z. B. aus der USA kommt oder ein EU-Land mit UST-ID-Nummer ist?
Steh gerade auf dem Schlauch.
Danke für eure Antworten.