Reverse Charge - Rechnung - Österreich?

Hallo Experten,

folgender Fall:

Inländischer Unternehmer erbringt sonstige Leistung (Progammierung Software) für einen österreichischen Unternehmer.

Wie muss die Rechnung aussehen?

Ohne Steuerausweis denke ich, aber reicht es wirklich, die ID-Nr. beider Unternehmer auf der Rechnung anzugeben?

Ich dachte bisher, das ein Hinweis auf das RC-Verfahren und die Umkehr der Steuerschuld unbedingt mit auf die Rechnung muss (§ 14a Abs 5, wenn ich es mir richtig notiert habe).

Was wäre, wenn dieser Hinweis fehlt?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Didi

Servus,

Ohne Steuerausweis denke ich, aber reicht es wirklich, die
ID-Nr. beider Unternehmer auf der Rechnung anzugeben?

Nein.

Ich dachte bisher, das ein Hinweis auf das RC-Verfahren und
die Umkehr der Steuerschuld unbedingt mit auf die Rechnung
muss (§ 14a Abs 5, wenn ich es mir richtig notiert habe).

Fascht. Hingewiesen werden muss darauf, dass der Leistungsempfänger die Rechnung schuldet. Das hat den Vorteil, dass es eindeutig zu verstehen ist.

Man findet eine jederzeit aktuelle Ausgabe des UStG übrigens aus erster Hand hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/

Was wäre, wenn dieser Hinweis fehlt?

Knollen wg. § 26a UStG gibts bei Verstoß gegen § 14a UStG keinen, der ist da nicht erwähnt.

Einen USt-Sonderprüfer, der wegen des fehlenden Hinweises auf die USt-Schuld den Umsatz als steuerbar und steuerpflichtig behandeln will, täte ich um eigehende Darlegung seiner Auffassung vom Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel und vom Willkürverbot bitten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

das ging ja flott. Danke Dir.

Wo ich das UstG finde, weiß ich schon.
Aber den Inhalt zu verstehen fällt mir immer wieder schwer… :smile:

Danke und Gruß
Didi

  • statt „die Rechnung schuldet“ lies „die Umsatzsteuer schuldet“!

Asche über mein Haupt

MM