hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob südafrika am reverse-charge-verfahren teilnimmt?
danke & viele grüße
GA
hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob südafrika am reverse-charge-verfahren teilnimmt?
danke & viele grüße
GA
hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob südafrika am
reverse-charge-verfahren teilnimmt?
nein
wieso sollten sie?
Das „Reverse-Charge“ verfahren ist nur Firmen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union vorbehalten bzw solchen Firmen, die eine Umsatzsteierliche Registrierung in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben
danke & viele grüße
GA
Servus,
das ist keine Frage der Teilnahme, sondern eine Frage der nationalen Gesetzgebung.
Es gibt Leistungen, die in Südafrika - das ein VAT-System hat, das dem europäischen recht ähnlich ist - unter reverse charge besteuert werden.
Um welche Leistung genau geht es?
Schöne Grüße
MM
Servus,
Das „Reverse-Charge“ verfahren ist nur Firmen in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union vorbehalten
das ist mit Verlaub Unfug.
Oder sind die CH, Norwegen und Neuseeland über Nacht der EU beigetreten und ich habs wieder mal verpennt?
„Reverse Charge“ bedeutet, dass die Mehrwertsteuer auf einen definierten Katalog von Sonstigen Leistungen und unter bestimmten Bedingungen durch den Leistungsempfänger geschuldet wird.
Reverse Charge - Regelungen sind nationales Recht, sie sind auch innerhalb der EU auch nach dem 01.01.2010 noch nicht einheitlich umgesetzt. Voraussetzung dafür ist nur, dass es ein Mehrwertsteuersystem gibt, das eine ähnliche Struktur aufweist wie das europäische. So ist z.B. Reverse Charge bei der US Sales Tax nicht denkbar.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Das „Reverse-Charge“ verfahren ist nur Firmen in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union vorbehaltendas ist mit Verlaub Unfug.
Oder sind die CH, Norwegen und Neuseeland über Nacht der EU
beigetreten und ich habs wieder mal verpennt?
sorry ich hab noch nie ne rechnung von einem schweizer lieferanten gesehen, der bezug auf die europäischen richtlinien nimmt und wenn, dann nur, weil der schweizer unternehmer eine UST-Registrierung in der EU hat
Ansonsten wären es steuerlich gesehen doch leistungen aus dem drittland - selbiges tritt für die restlichen länder auf die du genannt hast
Servus,
sorry ich hab noch nie ne rechnung von einem schweizer
lieferanten gesehen, der bezug auf die europäischen
richtlinien nimmt
die These, Reverse Charge gäbe es nur im Geltungsbereich Europäischer Richtlinien, ist von Dir. Du baust jetzt grade eine Zirkelargumentation auf, die sich auf sich selbst beruft. Das giltet nicht.
Nochmal Schritt für Schritt:
„Reverse Charge“ bezeichnet eine besondere Art der Erhebung von Mehrwertsteuer auf Sonstige Leistungen.
Die Erhebung von Mehrwertsteuer ist Gegenstand nationalen Rechts.
Es gibt z.B. sehr viele Staaten, in denen keine Mehrwertsteuer erhoben wird, und bei denen, die Mehrwertsteuer erheben, gibt es viele, die keine Allphasen-Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug wie in Europa etabliert haben, und nochmal andere, die nur auf Lieferungen Mehrwertsteuer erheben.
Und all das tun sie, ohne die EU fragen zu müssen.
Und zu dem genannten Beispiel CH: Reverse Charge in Gestalt der Schweizer Bezugsteuer gem. Art. 45 MWStG gilt nicht für Schweizer Unternehmer, insofern ist Dein Beispiel nicht geeignet. Der Schweizer Leistungsempfänger schuldet die Schweizer MWSt gem. Art. 45 MWStG auf Sonstige Leistungen, die er von ausländischen Unternehmern bezieht. Und das ist Reverse Charge.
Der Vorgang unterliegt dem Schweizer Mehrwertsteuerrecht, und keiner der Beteiligten muss sich in diesem Zusammenhang irgendwo anders registrieren lassen. Warum auch?
Schöne Grüße
MM
mein beispiel bezog sich auf einen deutschen unternehmer der waren von einem schweizer unternehmen nach deutschland einführt
das ist eine einfuhr aus dem drittland
ähnlich wird es meines wissens nach gehandhabt, wenn man waren von norwegen aus nach deutschland einführt.
Servus,
der Begriff „Reverse Charge“ bezieht sich generell auf Sonstige Leistungen. Für erhaltene Lieferungen spricht man bei Einfuhr aus Drittlandsgebiet üblicherweise von Einfuhrumsatzsteuer.
Und die vorgelegte Frage bezieht sich auf die Besteuerung in Südafrika, und nicht darauf, wie Leistungen von Südafrikanischen Unternehmern im Gemeinschaftsgebiet behandelt werden.
Schöne Grüße
MM