Reverse Charge ?

Hallo liebe Wissenden :o)

mal angenommen ein deutscher Unternehmer A erteilt einem anderen deutschen Unternehmer B einen Auftrag für ein wieder um anderes Unternehmen - allerdings z.B. in England (!!) eine Maschine einzurichten. Sprich planen, hinfahren (also Reisekosten der Mitarbeiter), Arbeiten vor Ort verrichten etc.
Wie müsste hierzu die Rechnung von B an A ausfallen? Wäre dies ein Reverse Charge Fall?
Ach ja - beide deutsche Unternehmer treten mit ihrer deutschen USt-Id-Nummer auf!

Vielen Dank für eure Meinungen!

Gruß

Servus,

Ort der Leistung ist UK - § 3a Abs 2 Nr.3c UStG.

Reverse Charge greift in UK, wenn ich den VAT Act 1994 nebst Ergänzungen richtig verstehe, nur in den Fällen, die in Schedule V aufgeführt sind (entspricht denen aus § 3a Abs 3 und 4 UStG).

Damit müßte sich der deutsche Sub genauso wie der deutsche GU bei Ihrer Majestät als VAT-pflichtige Unternehmer registrieren lassen.

Wenn Du magst, lies die Quellen lieber selber - mein Englisch ist nicht so prickelnd:

http://www.opsi.gov.uk/Acts/acts1994/ukpga_19940023_…

http://www.opsi.gov.uk/si/si2003/uksi_20030863_en.pdf

Schöne Grüße

MM

Danke dir für deine Antwort - hat mir viel weitergeholfen!

Gruß