Reverse USt auf einer Rechnung aus Irland

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein deutscher Unternehmer wirbt mit Google (Irland) für seine eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen.
Irgendwann bekommt er von G. dann die Rechnung, in der keine irische USt ausgewiesen ist, aber was von reverse VAT o. ä. steht.
Vermutlich muss erdann den Rechnungsbetrag in Deutschland versteuern, bekommt die USt. aber sofort wieder erstattet (= 2 Einträge in der USt-Erklärung, bzw. der USt-Voranmeldung)?
Muss dieser Vorgang überhaupt in die aktuelle USt-Voranmeldung oder kommt das nur pro jahr in die USt-Erklärung?


Wie würde das laufen, wenn der Deutsche ein Kleinunternehmer ist?
Zahlt er dann nur das Netto?

Oder müsste der irische Dienstleister über die Kleinunternehmereigenschaft informiert werden, damit er eine Rechnung incl. irischer USt stellen kann?

Schöne Grüße
JK

Servus,

es handelt sich hier um eine im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, die kommt in Zeile 48 der USt-Voranmeldung (Seite 2 oben).

Die Kleinunternehmereigenschaft ändert nichts daran, dass die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist; der Unterschied zu einem Regelbesteuerer ist hier bloß, dass der Kleinunternehmer den auf die empfangene Leistung geschuldeten USt-Betrag nicht gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann, sondern ohne Abzug abführen muss.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

es handelt sich hier um eine im Inland steuerpflichtige
sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet
ansässigen Unternehmers, die kommt in Zeile 48 der
USt-Voranmeldung (Seite 2 oben).

Muss das dann nicht auch zusätzlich in Zeile 59?

Die Kleinunternehmereigenschaft ändert nichts daran,…

Vermutlich kommt das beim KU dann auch in Zeile 48?

Danke für die Informationen!

Schöne Grüße *rüberwink*
JoKu

Hallo JoKu,

Muss das dann nicht auch zusätzlich in Zeile 59?

ja, das stimmt - ich war schon beim Kleinunternehmer, bei dem kommen bloß die zwei Zahlen in Zeile 48 und es bleibt die Zahllast stehen.

Schöne Grüße *rüberwink*

Ist ja schon dunkel - kann mal jemand Biblis anmachen?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Blumepeder/MM,

Muss das dann nicht auch zusätzlich in Zeile 59?

ja, das stimmt - ich war schon beim Kleinunternehmer, bei dem
kommen bloß die zwei Zahlen in Zeile 48 und es bleibt die
Zahllast stehen.

Danke für Deine Infos!


Schöne Grüße *rüberwink*

Ist ja schon dunkel - kann mal jemand Biblis anmachen?

Na, seien wir mal lieber froh, dass da nun (hoffentlich) für immer ausgeschaltet ist,
bevor es richtig geleuchtet hat. ;-(

Aber die Reste werden noch lange weiterglühen und damit auch den Steuerzahler „erfreuen“.

Eigentlich ein Super-Traum: „Aus ein paar Kilo Dreck jede Menge Energie machen.“, aber leider nicht konsequent zuende gedacht, bevor man den „SuperDreck“ auf einem Haufen zusammengetragen hat.
(Nachtgedanken eines Ingenieurs und hier sicher oT. ; aber wenn man so lange mit Biblis A und B - bzw. in seiner Hauptwindrichtung - leben musste, kann man es kaum unkommentiert lassen.)

Schöne Grüße
JK