Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein deutscher Unternehmer wirbt mit Google (Irland) für seine eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen.
Irgendwann bekommt er von G. dann die Rechnung, in der keine irische USt ausgewiesen ist, aber was von reverse VAT o. ä. steht.
Vermutlich muss erdann den Rechnungsbetrag in Deutschland versteuern, bekommt die USt. aber sofort wieder erstattet (= 2 Einträge in der USt-Erklärung, bzw. der USt-Voranmeldung)?
Muss dieser Vorgang überhaupt in die aktuelle USt-Voranmeldung oder kommt das nur pro jahr in die USt-Erklärung?
Wie würde das laufen, wenn der Deutsche ein Kleinunternehmer ist?
Zahlt er dann nur das Netto?
Oder müsste der irische Dienstleister über die Kleinunternehmereigenschaft informiert werden, damit er eine Rechnung incl. irischer USt stellen kann?
Schöne Grüße
JK