Reversibles Recht - irreversibles Recht

Hallo,

wäre jemand so freundlich mir den Unterschied zwischen reversiblem (Bundes)Recht und irreversiblem (Bundes)Recht zu erklären.

Ich kann mir leider unter „umkehrbaren Recht“ und „unumkehrbaren Recht“ nichts vorstellen, bei Google bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Vielen Dank
Chris

Hallo!

Meinst du reversibel oder revisibel?

Gruß
Tom

Hallo!

Meinst du reversibel oder revisibel?

Hallo Tom,

Zitat aus meiner Quelle: „Es muss sich folglich um reversibles Bundesrecht handeln …“

Ich meine also wohl reversibel.

Vielen Dank
Chris

Zitat aus meiner Quelle: „Es muss sich folglich um reversibles
Bundesrecht handeln …“
Ich meine also wohl reversibel.

Hallo,

tippe mal auf Rechtschreibfehler! Hier ist wohl Recht gemeint,
welches das BVerfG bzw. ein OVG „vernichten“ kann. Also revisibles
Recht, oder?
Aber das kenn ich eigentlich nur als „irrevesibles Recht“, weil
Bundesrecht immer auch revisibel ist (bspw. besondere Anordnung, das
fortgeltendes DDR-Recht als Recht des Bundes/Länder voll revisibel
ist). Insoweit kann es also nur „irrevisibles früheres Recht“ geben,
aber mE kein „irrevisibles Bundesrecht“. Das würde ja bedeuten, der
Bundesgesetzgeber könnte Recht erlassen, welches nicht durch das
BVerfG zu Fall bringbar wäre…

Mfg vom

showbee

Hallo showbee,

vielen Dank, ich denke Du hast Recht, wenn es ein Schreibfehler ist, macht es Sinn. Von irrevisiblem Bundesrecht war in miner Quelle nicht wirklich die Rede (war meine eigene Interpretation).

Grüße
Chris

tippe mal auf Rechtschreibfehler! Hier ist wohl Recht gemeint,
welches das BVerfG bzw. ein OVG „vernichten“ kann. Also
revisibles
Recht, oder?
Aber das kenn ich eigentlich nur als „irrevesibles Recht“,
weil
Bundesrecht immer auch revisibel ist (bspw. besondere
Anordnung, das
fortgeltendes DDR-Recht als Recht des Bundes/Länder voll
revisibel
ist). Insoweit kann es also nur „irrevisibles früheres Recht“
geben,
aber mE kein „irrevisibles Bundesrecht“. Das würde ja
bedeuten, der
Bundesgesetzgeber könnte Recht erlassen, welches nicht durch
das
BVerfG zu Fall bringbar wäre…