Zitat aus meiner Quelle: „Es muss sich folglich um reversibles
Bundesrecht handeln …“
Ich meine also wohl reversibel.
Hallo,
tippe mal auf Rechtschreibfehler! Hier ist wohl Recht gemeint,
welches das BVerfG bzw. ein OVG „vernichten“ kann. Also revisibles
Recht, oder?
Aber das kenn ich eigentlich nur als „irrevesibles Recht“, weil
Bundesrecht immer auch revisibel ist (bspw. besondere Anordnung, das
fortgeltendes DDR-Recht als Recht des Bundes/Länder voll revisibel
ist). Insoweit kann es also nur „irrevisibles früheres Recht“ geben,
aber mE kein „irrevisibles Bundesrecht“. Das würde ja bedeuten, der
Bundesgesetzgeber könnte Recht erlassen, welches nicht durch das
BVerfG zu Fall bringbar wäre…
Mfg vom
showbee