Revido Ltd. Mahnungsschreiben

Hallo liebe Helfer!

Ich habe mich im Dezember bei dem Webhoster Revido online angemeldet. Ich habe jedoch das Dokument was mir zugesendet wurde bzgl. Einzugsermächtigung und sofortiger Bestätigung nicht zurück gesendet und gleich binnen 1 Woche schriftlich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Die Widerrufung habe ich leider OHNE Einschreiben mit der Deutschen Post gesendet und rein geschrieben, falls es binnen 1 Woche zu keiner Antwort kommt, wird die Widerrufung als akzeptiert betrachtet.

Nun kamen nach einigen Wochen die ersten Mahnungen und ich habe diese nicht weiter beachtet. Die letzte Mail kam am 28. Feb. mit der letzten Mahnung bis zum 20. März zu bezahlen, da es ansonsten dem Inkassounternehmen Creditreform zugesendet wird.

Meine Frage: sollte ich es weiterhin ignorieren? Die Mahnungen kamen bis jetzt nur via E-Mail und nicht schriftlich. Meinen E-Mail Account habe ich bereits gelöscht, so dass ich keine Mails mehr von denen bekommen werde.

Ich gedenke abzuwarten, bis etwas schriftliches ankommt und ansonsten zu sagen, dass die Mahnungen im Spam Ordner gelandet sind oder nicht gelesen und unwissentlich gelöscht wurden und daher nicht beachtet werden konnten.

Ich denke da ich den Brief nicht per Einschreiben gesendet habe, ziehen Die den Nutzen daraus zu sagen, dass der Brief nie angekommen sei. All die Jahre versende ich Briefe und ausgerechnet bei denen kommt es nicht an. Falls der nicht angekommen sein sollte, müsste der Brief zumindest wieder an mich als Absender zurückgestellt werden, was ja auch nicht der Fall war.

Was meint Ihr? Könnt Ihr mir helfen?

hallo ,

also wenn du per post ,innerhalb der frist von deinem widerrufsrecht gebrauch gemacht hast …ist das recht auf deiner seite …da in den agbs drin steht das ein widerruf per ,fax-post oder email innerhalb 2 wochen möglich ist .und wenn du die benötigten dokumente nich zurückgeschickt hast ist auch kein vertrag zu stande gekommen !

des weiteren haben ich etliche berichte gefunden das diese firma mit günstigen angeboten lockt --aber hauptsächlich von abmahnungen lebt !!

ein inkasso unternehmen können die tatsächlich beauftragen (die firma hat zwar „ltd“ am ende stehen …das auf eine firma mir ausländischem sitz hindeutet -dann könnten die dir gar nichts ,allerdings haben die auch einen sitz hier in deutschland …somit gilt auch deutsches recht !)

an deiner stelle würde ich der firma noch einen brief per einschreiben schicken …in dem du nochmals erklärst das du innerhalb der frist von deinem widerruf gebrauch gemacht hast !

sollte dennoch etwas von einem inkasso unternehmen kommen …antworte denen sofort und widerspreche der forderung …erkläre denen schriftlich das kein vertrag bestanden hat und das die forderung nicht rechtens ist !

ps: ich weiss ja nicht zu welchem zweck du bei dieser firma gelandet bist ,aber wenn du eine domain /homepage brauchst dann schau doch mal bei www.npage.de

das ist erstmal kostenfrei --es sei den du möchtest dir zusatzfunktionen einbauen dann kostet es 1 mal ein bischen extra (das kannst du aber selbst bestimmen ) und die endungen de,to usw kannst du dir auch aussuchen .

der anbieter ist 100% seriös!

lieben gruss nancy

ps: mahnungen die per email verschickt werden haben keinen bestand und sind nichtig …da man "natürliche personen "nur in schriftform -brief abmahnen kann!

des weiteren hab ich gelesen das diese firma ,die emailadressen von ihren kunden als "spam"kennzeichnen ,somit werden anfragen oder sonstigesbewusst ignoriert …eben um dann mit abmahnungen das grosse geschäft zu machen !

Hallo Nancy,

erst einmal vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort. Ich bei denen gelandet auf der suche nach einem Anbieter mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Habe meine Webseite bereits bei Goneo eingerichtet. Die Features sind zwar nicht das Beste, aber ist günstig und man kann damit leben. 1&1 soll seit kurzem auch ein guter Webhoster sein.

Sei`s drum. Da du sagst, dass Mahnungen via E-Mail nichtig sind und die tatsächlich mit Ausbeutung Ihr Geld machen, sollte ich doch warten, bis ich via Post etwas schriftliches von denen bekomme und erst dann reagiere. Ich befürchte, dass die, falls ich denen eine Mail zusende, wieder anfangen mich mit Mahnungen zu bombardieren und das eine never ending story wird.

Falls also nichts per Post kommt, kann daher also auch nichts passieren.

Was meinst Du?

P.S. Muss sich das Inkasso Unternehmen schriftlich melden oder machen die das auch via E-Mail?

warte erstmal ob etwas schriftliches kommt …selbst wenn die ein inkasso büro beauftragen …müssen die sich an den normalen "rechtsweg " halten …das heisst die müssen dir 3 mal eine mahnung schicken per post und erst dann darf ein inkasso büro die forderung anmahnen-einfordern !und die prüfen vorher auch nicht ob ne forderung tatsächlich besteht …die schreiben erstmal lustige briefe und verdienen damit ihr geld …

warte erstmal ab …und wenn irgend wann tasächlich nen brief von inkasso kommt —antworte denen …das eine forderung dir gegenüber nicht besteht (ps: mehr brauchts du nicht schreiben …schreibe niemals rein das du fristgerecht gekündigt hast usw …das werten die als schuld anerkenntnis )

widerspruch! forderungen dir gegenüber bestehen nicht . (das reicht)
es kann sein das dann eventuell noch ein brief kommt --mit dem machst du das gleiche und dann ist ruhe im karton …die geben dann nämlich den auftrag zurück an die firma und die bleiben auf den kosten sitzen

ps: weitere schritte werden die nicht einleiten da die firma immer in vorkasse gehen muss --und des is teuer …:smile:

bei inkasso immer antwort auf dem postweg …und am besten machst du dir von deinen antorten kopien dann bist du auf der sicheren seite

creditreform ist übrigens auch nicht ganz koscha :wink:

Entschuldige bitte die späte Antwort, allerdings war ich beruflich auf Reisen in Gegenden, in denen ich meine Internetaktivitäten auf ein Minimum reduzieren musste.

Mahnungen sind nur schriftlich und nicht fernmündlich oder elektronisch bindend. Basta.

Erst wenn was per Post kommt, dann solltest du reagieren.

Die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen können dich da gegen ein geringes Entgelt durchmanövrieren, denn die haben Erfahrung mit denen.

Viele Grüße

Benny

Hallo…

Ich habe das selbe Problem… nur habe es per Fax geschickt (mit Kopie an mich). Das Widerrufsrecht wird nicht anerkannt da mit der Unterschrift auf das Widerrufsrecht verzichtet wird.!!!
Laut BGB 312 ist so eine Klausel nicht zulässig!!! (laut internet)
Deswegen kann ich dir auch hier nur empfehlen zum Anwalt…das werde ich jetzt auch machen !!!

Ansonsten bin ich für weiter Tipps und infos offen…