Liebe/-r Experte/-in,
ist es (juristisch) möglich, eine Berufung (z.B. vor dem Sozialgericht), die man als Kläger zurückgenommen hat, wieder in Kraft setzen zu lassen? Gibt es dafür Fristen? Danke für Info! Gruß Robert
Liebe/-r Experte/-in,
ist es (juristisch) möglich, eine Berufung (z.B. vor dem Sozialgericht), die man als Kläger zurückgenommen hat, wieder in Kraft setzen zu lassen? Gibt es dafür Fristen? Danke für Info! Gruß Robert
Sehr geehrter Herr Heim,
ich bin Experte für Strafrecht bzw. Strafprozssrecht. Sie habe allerdings eine sozialgerichtliche Frage an mich gerichtet. Dies fällt nicht in mein Fachgebiet, so dass Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden wollen.
mfg
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Hallo, danke trotzdem für die Antwort. Gruß
Hallo,
die Rücknahme eines Rechtsmittels ist eine Prozesshandlung, die idR nicht widerrufen werden kann. Allerdings vermute ich, dass es bei dir nicht um eine Berufung geht (Gericht: Landessozalgericht) sondern um eine Klage (Gericht: Sozialgericht). Du solltest dich aber auf jeden Fall an „dein“ Gericht wenden und mitteilen, dass und warum du deine Prozesshandlung widerrufen möchtest. Das Gericht wird dich dann aufklären und dir sagen, wie es weitergeht.
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Hallo, danke für deine Antwort! Gruß Robert