Da bei uns im Augenblick die Abwasserleitungen überprüft werden, wurde mein Revisionsschacht beanstandet. Dieser wurde vor 30 Jahren selbst gemauert und hat die Maße 40x1,20. Meine Frage nun, ist die Größe des Revisionsschacht vorgeschrieben?
Hallo,
umassend kann ich Ihnen leider nichts beantworten, da Ihre Angaben recht dürftig sind.
Früher galt die Regel, dass ein Schachtbauwerk begehbar, bzw. einsteigbar hergestellt werden sollte, um eventl. Kontrollen oder Spülmaßnahmen zu ermöglichen.
Dieses ist heute nicht mehr zwangsläufig so, weil sich die Technik durch Video-Camara und kleinere Spülgeräte geändert hat.
Es ist mir auch leider nicht ersichtlich, ob die Beanstandung sich auf die Größe, den baulichen Zustand oder auf Undichtigkeiten etc. bezieht.
Wenn es sich um einen direkten Übergabeschacht unmittelbar im Grenzbereich Ihres Grundstückes und der Gemeinde / Stadt handelt, dann kann die Baubehörde teilweise Mindestanforderungen stellen, je nach kommunalen Vorschriften.
Bitte klären Sie dieses Angelegenheit in einem direkten Gespräch.
Da bei uns im Augenblick die Abwasserleitungen überprüft
werden, wurde mein Revisionsschacht beanstandet. Dieser wurde
vor 30 Jahren selbst gemauert und hat die Maße 40x1,20. Meine
Frage nun, ist die Größe des Revisionsschacht vorgeschrieben?