Revolution 1848/49

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der gescheiterten Revolution von 1848/49.
Ich habe verstanden, das es verschiedenste Aufstände gab und manche erfolgreicher (Wien) waren und manche weniger erfolgreich(Hecker).
Als schließlich die Bauern aus der Revolution austraten, nach der Erfüllung ihrer Forderungen brach vieles zusammen, die Monarchen machten eine Gegenrevolution und „alles blieb beim Alten“.

Was hatte sich aber trotzdem geändert?
Es gab für Bauern keine Abgaben und Dienste mehr, die Höfe übereignet, Das Patrimonialgericht abgeschafft, das adlige Jagdrecht aufgehoben.
Was gab es noch für Änderungen?

mfg,

Hanzo

Hallo,

Was hatte sich aber trotzdem geändert?
Es gab für Bauern keine Abgaben und Dienste mehr, die Höfe
übereignet, Das Patrimonialgericht abgeschafft, das adlige
Jagdrecht aufgehoben.

Die Auswirkungen scheinen sehr unterschiedlich gewesen zu sein.
In Österreich mußten die Bauern ihren ehemaligen Grundherren Entschädigung zahlen für den Entfall der Abgaben und der Dienste. Für diese Entschädigungszahlung brauchten sie oft mehrere Jahre, manchmal mehrere Jahrzehnte (bis nach 1880). Absolut gesehen mögen diese Beträge nicht besonders hoch scheinen, sie dürften einigen Monatsgehältern der damaligen Zeit entsprochen haben (einige Dutzend oder hundert Gulden), ein Teil wurde im übrigen vom Staat geleistet (vereinbart war, daß ein Drittel vom Staat kam, ein Drittel hatten die Bauern aufzubringen, auf ein Drittel verzichteten die ehemaligen Grundherren).

Die Bauern waren der Marktwirtschaft ausgesetzt, womit viele überfordert waren. Zudem mußten sie Abgaben nunmehr an den Staat bezahlen anstatt an den Grundherren, und in Geld anstatt wie bisher oft in Naturalien - viele waren nun erst gezwungen, sich auf die Geldwirtschaft umzustellen.

Besonders in der Steiermark haben deshalb viele Bauern unter diesem wirtschaftlichen Druck ihre Höfe verloren, sie mußten diese billig verkaufen, oft unter Druck (das „Bauernlegen“. Diese Höfe gelangte oft in den Besitz von Adeligen.) Außerdem kamen die ehemaligen Grundherren durch diese Entschädigungen in den Besitz größerer Geldmengen, die sie in den Aufbau von Industrien investierten. Nachdem diese Bauern ihren Besitz verloren hatten, mußten sie sich als Taglöhner verdingen, oder zogen in die Städte. Ein Teil des raschen Wachstums der Städte im 19. Jh. kam durch diese Landflucht zustande.

Man könnte diese ganze Entwicklung auch als „Globalisierung des 19. Jahrhunderts“ bezeichnen.

In anderen Teilen Österreichs haben die Bauern diese Entwicklung viel besser verkraftet (Oberösterreich z. B.), anderswo wie z. B. in Preußen wurden die Bauern aus ihren Pflichten gegenüber den Grundherren entlassen, ohne eine Entschädigung dafür leisten zu müssen. Wie sich diese „Bauernbefreiung“ von 1848 (in Österreich: „Grundentlastung“) anderswo ausgewirkt hat, weiß ich nicht.

Grüße,

I.

Hallo!

Was hatte sich aber trotzdem geändert?
Es gab für Bauern keine Abgaben und Dienste mehr, die Höfe
übereignet, Das Patrimonialgericht abgeschafft, das adlige
Jagdrecht aufgehoben.

Bauerbefreiung und Gewerbefreiheit wurden in den deutschen Staaten (= den Staaten des Deutschen Bundes) zu unterschiedlichen Zeiten und auf unterschiedliche Weise eingeführt; die Situation der Bauern war ja nicht überall die gleiche. Die Adelsprivilegien waren allerdings nun überall abgeschafft.

Was gab es noch für Änderungen?

Während der Arbeit des Parlaments in der Paulskirche hatten sich in diversen Frankfurter Lokalen Abgeordnete zu Parteien zusammengefunden. Diese Parteien als überregionale Zusammenschlüsse von Gesinnungsgenossen blieben bestehen und entwickelten sich weiter, einschließlich entsprechender Zeitungen.
Die von der Paulskirchenversammlung beschlossene Verfassung für den deutschen Nationalstaat blieb als Idee und Ideal lebendig und wirkte weiter auf die späteren Verfassungen (z. B. das allgemeine und nicht das Zensus-Wahlrecht in der Reichsverf. von 1871). Die hier verabschiedete Aufzählung der Grundrechte bekam darüber hinaus Bedeutung für ganz Europa.
Obwohl die Verfassung der Paulskirche nicht eingeführt wurde, sondern die erstarkten Monarchen Verfassungen oktroierten, mussten die Regenten die Bindung ihrer Herrschaft an Recht und Gesetz zugestehen.
Obwohl die Gründung des deutschen Nationalstaates gescheitert war, war der Wunsch der (Mehrheit der) Deutschen nach einem gemeinsamen deutschen Staat deutlich geworden.
Aus den langwierigen Debatten um das Staatsgebiet und die Regierungsform hatte sich die kleindeutsche Lösung eines Bundesstaates unter preußischer Führung (gewähltes Erbkaisertum) ergeben. Dies blieb von da an die wahrscheinlichste Lösung.
Schönen Gruß!
H.