Revolver mit Pfefferpatronen

Hallo,

auf der Packung mit 9mm Pfefferpatronen steht „nur zur Tierabwehr“ (siehe Fa. Wadie).

Was ist mit Notwehr bei Menschen?

Revolver und kl. Waffenschein (zum verdeckt führen) vorhanden.

nicht erlaubt?

Gruß
Trompeter

Hallo,

auf der Packung mit 9mm Pfefferpatronen steht „nur zur
Tierabwehr“ (siehe Fa. Wadie).

Was ist mit Notwehr bei Menschen?

Nur zur Tierabwehr , sagt es eigentlich schon , also gegen Menschen VERBOTEN !

Revolver und kl. Waffenschein (zum verdeckt führen) vorhanden.

halte ich für ein Gerücht , denn das Ding heisst nicht Waffenschein , sondern Waffenbesitzkarte und es erlaubt nicht das verdeckte führen in der Öffentlichkeit sondern nur den Transport von z.b. zu Hause zu einer Übungsstätte und den Besitz der gleichen .

des weiteren ist grundsätzlich , egal ob Schusswaffe , Anschein-Schusswaffe , oder andere Waffenähnliche Gegenstände egal ob der Besitzer inhaber einer WBK oder Fleischermeister ist und sein Tranchiermesser dabei hat , bei öffentlichen Veranstaltungen , oder öffentlich zugänglichen Räumen wie Gaststätten , Kino , Casino’s , Festzelten und der gleichen das mitführen von Waffen grundsätzlich untersagt

( ausnahme Ordnungsbehörden und Geld und Wert Transportfahrer )

gruss

halte ich für ein Gerücht , denn das Ding heisst nicht
Waffenschein , sondern Waffenbesitzkarte und es erlaubt nicht
das verdeckte führen in der Öffentlichkeit sondern nur den
Transport von z.b. zu Hause zu einer Übungsstätte und den
Besitz der gleichen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_%28De…

Gruss,
Max

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Hallo zusammen,
Max hat es erkannt!

Den „Kleine Waffenschein“ habe ich vor mir liegen, mit Stempel der Kreisverwaltung (Stadtverwaltung), kostete 50.-€ und berechtigt Frei Waffen (u.a. Gas-, Schreckschuß …) zum verdeckt Führen in der Öffentlichkeit, mit paar Ausnahmen.

Also: ruhig bleiben in Sahen „…halte ich für ein Gerücht!“

…aber Danke an Alle für die schnellen Antworten, - Super, - Danke.

halte ich für ein Gerücht , denn das Ding heisst nicht
Waffenschein , sondern Waffenbesitzkarte und es erlaubt nicht
das verdeckte führen in der Öffentlichkeit sondern nur den
Transport von z.b. zu Hause zu einer Übungsstätte und den
Besitz der gleichen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

Dein Wikipedia Link ist von 2003 , Ich habe die IHK Sachkundeprüfung im Jahre 2009 gemacht und dort gehört unter anderen zu den Prüfungsfragen , Notwehr , Waffensachkunde etc .
Im Jahre 2009 war dieser kleine Waffenschein , der so richtigerweise für das Jahr 2003 damals noch kleiner Waffenschein hies , inzwischen umbenannt , da ein Waffenschein für ( echte ) Schusswaffen tatsächlich das führen in der Öffentlichkeit einer Schusswaffe erlaubte , Juweliere , Richter an obersten Gerichtshöfen und andere Personen die als gefährdet gelten , können einen solchen Waffenschein beantragen

Dieser kleine Waffenschein erlaubte zu keiner Zeit das mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit und da es dadurch zu Missverständnissen kam , wurde er dann später auch umbenannt .

gruss

Nochmal zum „Kleinen Waffenschein“, soll ja friedlich erklärt werden.

  1. Den "Kleine Waffenschein gibt es in der Vordrucksform SEIT 2003, bis heute immer noch.
  2. Meinen habe ich vor 2 Monaten (in 1/2015 !!!) gegen eine Gebühr von 50.-€ erhalten (Antrag bei Kreis-oder Stadtverwaltung, Prüfung bei LKA)
    3.Weitere Bekannte haben ihn auch erworben, 1 bekannte Person wurde nach Prüfung abgelehnt.

Bitte mal googlen bei Stadtverwaltung/Kreisverwaltung (Abt. Jagd, usw.)

Dies soweit zur Klärung.

Ganz viele Grüße,
finde es toll, dass man ruhig über alles reden/schreiben kann.

Nochmal zum „Kleinen Waffenschein“, soll ja friedlich erklärt
werden.

  1. Den "Kleine Waffenschein gibt es in der Vordrucksform SEIT
    2003, bis heute immer noch.
  2. Meinen habe ich vor 2 Monaten (in 1/2015 !!!) gegen eine
    Gebühr von 50.-€ erhalten (Antrag bei Kreis-oder
    Stadtverwaltung, Prüfung bei LKA)

Kann ich mir jetzt nicht erklären ,
( nur vermuten das da aus unwissenheit des Sachbearbeiters der falsche Vordruck verwendet wurde oder ein Bundesland , eine Kreisverwaltung pennt )

ich dachte eigentlich das diese Regelungen überregional sind

Meine Prüfung habe ich in Wetzlar ( Hessen ) abgelegt

Die Vorgehensweise ist unstrittig , nur heisst das Ding nicht ( mehr ) kleiner Waffenschein , so jedenfalls laut Schulungsunterlagen um eben wie beschrieben , die Verwechslung auszuschliessen

gruss

Hi,
bin ja auch noch am PC:

Verwechslung kann es keine geben, es steht ja korrekt im Vordruck „Kleiner Waffenschein“, was und wie geführt werden darf.

Oben steht z.B. 23/2015 (23.Austellung der Behörde), unten Stempel, also Dienstsiegel, Unterschrift usw.

Kann ihn aber gerne fotografieren und dir mailen, -
oder schau mal auf der Seite deiner Verwaltung.

50.- einheitlich in Deutschland.

Selbst den Antrag (auch ein Vordruck) kannst Du runterladen und ausfüllen.
Musst selbst nicht auf die Behörde.

Ich habe den Vordruck gefaxt, nach ca. 4 Wochen kam der Schein, beiliegend Rechnung über 50.-€.

Viele Grüße und eine gute N8, - bis dann mal.

Dieser kleine Waffenschein erlaubte zu keiner Zeit das
mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit

Komisch: Bei der Stadt München als ausstellende Behörde kann ich aktuell doch tatsächlich einen „Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines zum Führen einer Gas- oder Schreckschusswaffe“ herunterladen.

http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwalt…

Auf dem Formular heißt es:

„Der Kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und
Signalwaffen mit Prüfzeichen „PTB“ im Kreis. Mir ist bekannt, dass Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen und Versammlungen nicht mitgeführt werden dürfen. Beim Führen einer Schusswaffe muss neben dem Kleinen Waffenschein auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.
Das Schießen ausserhalb von Schießstätten ist verboten.“

Gruß,
Max

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( nur vermuten das da aus unwissenheit des Sachbearbeiters der
falsche Vordruck verwendet wurde oder ein Bundesland , eine
Kreisverwaltung pennt )

Eines? Hunderte! Google doch mal …

Meine Prüfung habe ich in Wetzlar ( Hessen ) abgelegt

Das Wetzlar Im Lahn-Dill-Kreis, auf dessen Internetseite man einen "Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die mit dem Prüfzeichen PTB versehen sind (Kleiner Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz) " und auch ein „Merkblatt kleiner Waffenschein“ herunterladen kann?

Gruß,
Max

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Was ist mit Notwehr bei Menschen?

Nur zur Tierabwehr , sagt es eigentlich schon , also gegen
Menschen VERBOTEN !

Die Frage taucht ja alle paar Jahre hier auf und wird mit absoluter Sicherheit immer erst einmal falsch beantwortet. Diesmal von dir. Die Besonderheit in deinem Fall ist aber, dass du in deiner unschlüssigen Begründung gleich aufzeigst, wo dein Denkfehler liegt.

Notwehr berechtigt zu einer Tat, die eigentlich verboten ist. In Notwehr kann es zum Beispiel legal sein, einen anderen Menschen zu töten. Taten, die ohnehin erlaubt sind, bedürfen keiner Rechtfertigung durch Notwehr. Zu sagen, der Einsatz einer bestimmten Waffe sei verboten und könne darum keine Notwehr sein, ist unlogisch. Mit dieser Begründung kann keine Tat jemals durch Notwehr gerechtfertigt sein. Natürlich ist der Einsatz der genannten Waffe grundsätzlich verboten. Es ist ja auch verboten, andere Menschen zu töten. In Notwehr aber kann beides erlaubt sein.

Das Mitführen der Waffe an sich ist allerdings grundsätzlich als Notwehr kaum rechtfertigend vorstellbar. Das hat nur eben nichts damit zu tun, dass das Mitführen verboten ist. Sonst würde sich die Frage nach Notwehr doch gar nicht stellen.

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as Mitführen der Waffe an sich ist allerdings grundsätzlich als Notwehr kaum rechtfertigend vorstellbar. Das hat nur eben nichts damit zu tun, dass das Mitführen verboten ist. Sonst würde sich die Frage nach Notwehr doch gar nicht stellen.

Soweit, - so klar!

D.h., das Mitführen (von Gaspistole/Gasrevolver) ist keine Notwehr, sondern vielmehr eine (durch den „Kleinen Waffenschein“) rechtlich korrekte individuelle Vorbeugung/Eigenschutz. Kommt es zu einer Notwehr (Angriff/Messerattacke o.ä.), ist der Gebrauch einer Gaspistole/Gasrevolver AUCH mit Pfefferpatronen erlaubt. Wo wäre sonst der Sinn von Pfefferspray?

… so OK?

Eine sehr verständliche Erklärung Henry Condell.

Wenn ich also bei einem Spaziergang von einem Panzer beschossen werde, zufällig aber meine RPG-7 vom Flohmarkt dabei habe und damit den Panzer terminiere, ist das eindeutig Notwehr. :wink:)

Für den Besitz einer Kriegswaffe werde ich selbstveständlich zur Verantwortung gezogen.

Oscar

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halte ich für ein Gerücht , denn das Ding heisst nicht
Waffenschein , sondern Waffenbesitzkarte und es erlaubt nicht
das verdeckte führen in der Öffentlichkeit sondern nur den
Transport von z.b. zu Hause zu einer Übungsstätte und den
Besitz der gleichen .

Sorry, aber beschwer dich mal bei der IHK, die haben dir offensichtlich viel falsches erzählt… Die ersten Paragraphen im Waffengesetz nennen doch alle wichtigen Begriffe, da muss man sich nicht mal auf Wikipedia verlassen:

„Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte… erteilt“

„Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt.“

" Führen ohne Sachkunde -, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein"

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Hallo,

Im Jahre 2009 war dieser kleine Waffenschein , der so
richtigerweise für das Jahr 2003 damals noch kleiner
Waffenschein hies , inzwischen umbenannt , da ein Waffenschein
für ( echte ) Schusswaffen tatsächlich das führen in der
Öffentlichkeit einer Schusswaffe erlaubte , Juweliere ,
Richter an obersten Gerichtshöfen und andere Personen die als
gefährdet gelten , können einen solchen Waffenschein
beantragen

Meiner ist Ausgestellt am: 12.10.2009 und heißt
nach wie vor WAFFENSCHEIN und davor steht Extra aufgedruckt KLEINER

Dieser kleine Waffenschein erlaubte zu keiner Zeit das
mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit und da es
dadurch zu Missverständnissen kam , wurde er dann später auch
umbenannt .

Falsch
Das Verdeckte Mitführen war schon immer erlaubt,
nur auf Öffentlichen Veranstaltungen nicht.

Was für eine Prüfung mussten hier welche mache?
Ich musste nur den Antrag ausfüllen und 50.- Euro bezahlen :smile:
Es kommt ja auch keine Kugel aus der Waffe außer evtl. eine Leuchtkugel.
Gruß
PC-Shark

Hallo,

ja, es ist hier schlicht und ergreifend zwischen dem der Regelung zum Führen der Waffe und deren Einsatz in einer Notwehrsituation strikt zu unterscheiden. Waffenrechtlich setzt man sich zwar in die Nesseln, wenn man nicht die nötigen Papiere besitzt, und trotzdem eine Waffe führt.

Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass man eine (vollkommen egal ob berechtigt geführt oder nicht) Waffe in einer Notwehrsituation tatsächlich benutzt, und für die Folgen dieses Gebrauchs (Körperverletzung/Todesfolge) dann strafrechtlich keinerlei Konsequenzen zu tragen hat.

Insoweit stimmt eben auch das etwas überdeutliche Beispiel mit dem Panzer. Wenn die mir zufällig gerade greifbare - und selbstverständlich verbotene - Kriegswaffe nun mal das einzige zur Verfügung stehende Mittel ist, dann darf ich auch die straflos einsetzen. Und daher ist es in einer Notwehrsituation auch grundsätzlich egal, ob eine bestimmte eingesetzte Munition jetzt „zum Einsatz am Menschen“ freigegeben ist, ob man zu einer klassischen Waffe, oder was auch immer greift.

Selbst die Frage der Verhältnismäßigkeit bei gegebener Auswahlmöglichkeit ist in Notwehrsituationen nur sehr eingeschränkt zu stellen. Zwar soll man nach Möglichkeit zum mildest möglichen Mittel greifen, insbesondere nicht-letale Möglichkeiten ausschöpfen, letale Möglichkeiten zunächst androhen, … das ist aber in der Praxis eher von untergeordneter Bedeutung, weil sich solche Dinge wirklich aufdrängen müssten, oder ein ganz grobes Missverhältnis bestehen müsste, um hier in kritische Bereiche zu kommen (solange der Angriff noch gegenwärtig ist). D.h. wenn ich mit einem Messer angegriffen werde, muss ich nicht erst groß überlegen und dann den nächst gelegenen Zaunpfahl raus ziehen, wenn ich eine scharfe Waffe zur Hand habe (und sei die großkalibrig und mit verbotener Munition geladen). Für die verbotene Munition kann man mich dann ggf. waffenrechtlich ran kriegen, wenn ich diese selbst geladen hatte. Für die Folgen des Einsatzes in Notwehr hingegen nicht.

Gruß vom Wiz

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ot
Hallo,

Eines? Hunderte! Google doch mal …

das erinnert mich an den Geisterfahrer, der meinte auch: EIN Geisterfahrer? HUNDERTE !!

Grüße RS99