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Hi,

bei Onlinegeschäften wird man zusehends um Bewertungen gebeten und speziell bei einigen Onlineshops soll/kann man die Erworbenen Artikel auch bewerten. Wie sieht es dabei rechtlich aus wenn man einen erworbenen Artikel nach dem Kauf sehr schlecht bewertet, kann dann der Hersteller (also nicht der Shop) des Artikels einen ggf. belangen?

Viele Grüße
MeToo

Hallo,
ich mach sowas grundsätzlich nicht. Ist aber ne andere Geschichte.
Es wird ME darauf ankommen, was und wie da bewertet wird.
Kann A nachweisen, dass der Artikel von B nicht funktioniert, defekt war, oder in anderer nachweisbarer Art anders war als im Shop angepriesen, dann kann B sich auf den Kopf stellen. Kaputt ist kaputt.

Bewertungen wie " Finger weg ist Sche***e", oder der "Shop ist B*tr*g "
halte ich für problematisch.
Es wird wie in vielen Dingen wohl auf den Einzelfall ankommen.

Gruß Rumburak

Hi,

danke für deine Antwort. Nehmen wir mal folgendes Beispiel was ja weit verbreitet ist an. Ein Hersteller wirbt mit einer kinderleichten Bedienung und behauptet, dass selbst ein ungeübter Mensch nur x Minuten braucht. Es stellt sich aber raus, dass dem überhaupt nicht so ist :wink:

OK, jeder würde sagen es handelt sich um ein reines „Werbeversprechen“ des Herstellers aber gerade in solchen Situationen würde ja eine Bewertung etwaige Diskrepanzen aufdecken und vielleicht hilfreich für andere sein.

Was würde also passiere, schriebe man jetzt das Produkt ist sche…., die Versprechen sind unzutreffend etc, ?

Viele Grüße
Me

Was würde also passiere, schriebe man jetzt das Produkt ist
sche…., die Versprechen sind unzutreffend etc, ?

Hallo,

warum muss eine Botschaft an andere mit Fäkalwörtern unterlegt sein? Die Mitteilung „… im Gegensatz zum Werbesversprechen habe ich die Bedienung als umständlich empfunden…“ beinhaltet die gleiche Botschaft, ist aber weniger angreifbar.

Gruss

Iru

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Stimmt zwar, aber letztlich halte ich auch die Fäkalsprache für unproblematisch (wenn auch total überflüssig). Es herrscht das Recht der freien Meinungsäußerung, und das gilt zwar nicht für Beleidigungen, doch sind Produkte ja nicht beleidigungsfähig. Und darüber eine Beleidigung für den Hersteller konstruieren…? Halte ich für ziemlich unrealistisch.

Grundsätzlich darf jeder alles kritisieren. Sachlichkeit kann nie schaden. Verboten ist die Kritik erst, wenn ein entsprechender Verbotstatbestand erfüllt wird. Da könnte man an Dinge wie Wettbewerbsrecht oder die §§ 824 und 826 BGB denken. Die Grenzen sind jedoch eng gesteckt. Ein enttäuschter Kunde darf sich selbstverständlich frei über seine Enttäuschung und das Produkt äußern.

Levay

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Hi,

mir geht es nicht um die Fäkalsprache, diese sollte nur ein Synonym bzw. Abkürzung für eine stark abwertende Kritik sein. Ebenso könnte man Schrott, Müll oder halt sachlich präzise schreiben das es halt nicht stimmt was versprochen wurde.

Dennoch vielen Dank für eure Hilfe (auf jeden Fall sehr interessant)

Viele Grüße
Me

Hallo,

Fäkalsprache ist nicht so mein Ding, aber ich bin überzeugt, dass es genügend Menschen gibt, die nur diese verstehen und meinen Worten vermutlich verständnislos gegenüber stehen würden. Vielleicht liegst du deshalb damit gar nicht so falsch :wink:

Gruss

Iru