Rezept an Krankenkasse schicken, wegen Geld zurück

Also ich war heute beim Arzt, der hat mir ein Rezept mitgegeben. Dann war ich in der Apotheke, und weil ich meine Krankenkassenkarte nicht dabei hatte, musste ich es so bar bezahlen. Sie hat mir dann die Quittung und das Rezept gegeben und meinte, ich solle es halt an die Krankenkasse schicken, da es ja übernommen wird von denen, damit ich das Geld wieder bekomme.

Jetzt die Frage, ich kann ja nicht einfach die Quittung mit dem Rezept in den Brief stecken. Ich muss ja da noch was dazu schreiben, was soll ich da noch schreiben?
Hab das drum bis jetzt noch nie selbst gemacht.

Hallo,
Sie sind nicht verpflichtet,bei der Apotheke,die Krankenkarte vor zu legen,
Bitte,nicht’s selbständig unternehmen,
Bitte,sofort die Krankenkasse telephonisch informieren,
und den Sachverhalt erläutern,alles weitere unternimmt die Krankenkasse,
Reimund Goldbach

Du mußt die Krankenversichertenkarte beim Arzt nachreichen, damit der ein Kassenrezept ausstellen kann. Dann mußt die die Sache mit der Apotheke klären.

Gruß, Christian

Hallo,

das kann so nicht sein. Wenn Sie beim Arzt Ihre Versichertenkarte vorgelegt haben, ist das ausreichend. Der Arzt schreibt dann ja die zuständige Krankenkasse als Kostenträger „oben rein“. Die Apotheke benötigt Ihre VK nicht! Wenn also Ihr Arzt möglicherweise „privat“ als Kostenträger reingeschrieben hat, wird Ihnen nichts erstattet! Falls jedoch der Name Ihrer Krankenkasse im Rezept steht, müssen Sie in der Apotheke nachfragen, warum Sie das Arzneimittel bezahlen mussten. Ganz sicher nicht wegen der „fehlenden“ Versichertenkarte!

Mfg

Matthias

Hallo, DeliaW,
mach von der Quittung und dem Rezept eine Kopie und schicke dann die Originale an die KK mit Angabe deiner KK-Nummer, deiner Adresse und Bankverbindung. Zuvor kannst du dich telefonisch bei der KK erkundigen, welche Rechnungsstelle für die Erstattung zuständiog ist.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,

irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Du brauchst Deine Krankenversichertenkarte in der Apotheke nicht vorzuzeigen. Oder meinst Du vielleicht die Befreiungkarte, auf der steht, dass Du keine Zuzahlungen leisten musst?

Oder hast Du eventuell ein Privatrezept gehabt, das die Krankenkase gar nicht übernimmt? Welche Farbe hatte denn da Rezept und welches Medikament hast Du bekommen?

Grundätzlich musst Du in der Apotheke keine Versichertenkarte vorzeigen. Du zahlst lediglich Deinen Eigenanteil (10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro). In den anderen Fällen brauche ich weitere Angaben (siehe oben), um Auskunft geben zu können.

Grüße

Ralf

Wenn es das Arzneimittel ist dann würde ich sagen: „Pech gehabt“.

Zukünftig würde ich die Apotheke meiden. Sie haben ja noch das Rezept und könnten sich teoretisch das Arzneimttel selbst gekauft haben, dann erst zum Arzt gegangen sein und dort ein Rezept geholt haben.

Dass würde heißen sie würden aufgrund des Rezeptes das Verordnete Arzneimittel bei einer Apotheke bekommen.

Außerdem haben Krankenkassen mit den Apotheken spezielle Verträge und es gilt Sachleistungsprinzip.

Also Pech gehabt.

also auf diese ‚‚Hilfe‘‘ kann ich verzichten. Lieber mal zuerst Anstand lernen, bevor man meint, man kann andern ‚‚helfen‘‘.

Ich habe nur den Sachverhalt geschildert wie ich Ihn sehe und ich bin auch immernoch der gleichen Meinung. Die anderen Nutzer dieser Platform werden Ihnen bestimmt weitergeholfen haben.

Was Sie mit der Aussage ich solle Anstand lernen bezwecken wollen kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe Sie in keinser Art beleidigt und wenn Sie es doch so aufgefasst haben möchte ich mich hier und jetzt dafür entschuldigen.

Und wenn Sie eine Fachkundige Auskunft haben möchten die dann auch maßgebend für Sie ist, dann sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse darüber und ob es einen Weg zur Erstattung gibt.

Aus meiner Sicht gibt es keine Möglichkeit zur Erstattung.
(Sie in der Hinsicht anzulügen, dass wäre anstandslos.)