Ich habe ein Rezept Ende letzten Jahres bekommen.
Die Behandlung/Massage mache ich dieses Jahr.
Werden die Behandlungen im letzten oder in diesem Jahr abgerechnet?
Danke für Auskunft!
Grüße
Carolin
Ich habe ein Rezept Ende letzten Jahres bekommen.
Die Behandlung/Massage mache ich dieses Jahr.
Werden die Behandlungen im letzten oder in diesem Jahr abgerechnet?
Danke für Auskunft!
Grüße
Carolin
Hallo Carolin,
meiner Kenntnis nach ist ausschlaggebend für die Abrechnung der Leistungen, die ärztliche Verordnung über diese Maßnahme (genannt->Rezept). Daher werden Rezepte noch in dem Quartal gerechnet indem diese ausgestellt worden sind.
Sicherlich werden Günter und die anderen noch etwas dazu schreiben.
Warum interessiert dich dieses??
Gruß
Martin
Hallo,
entscheidend ist wann die Leistung erbracht wurde - hier also 2004
und da greift das neue Gesetz - leider !!
Gruss
Günter