Hallo Sven,
die Rezeptgebühr ist grundsätzlich erst mal von jedem über 18jährigen zu bezahlen. Ausnahmen sind, wenn
1.ein Mindestsatz Geld nicht vorhanden ist
Bei Interesse kann ich Dir die genaue Höhe morgen schreiben.
Bei Azubis kann man grundsätzlich davon ausgehen, daß das eigene Geld nicht den vorgeschrieben Satz erreicht. Bei Schülern und Studenten sieht das Ganze anders aus: Leider werden die nicht so einfach von der Zuzahlung befreit. Sie gelten als abhängig von ihren Eltern, und deren Gehalt ist maßgeblich für die Befreiung. Also grundsätzlich: haben die Eltern schon Befreiungsausweise, bekommt der volljährige Sohn auch als Schüler oder Student einen. Ist das Einkommen der Eltern höher, bekommt der Schüler bzw. Student keinen Ausweis. Ich finde diese Regelung im höchsten Maße ungerecht, da ein Lehrling wenigstens etwas Geld verdient, ein Schüler oder Student nicht. Leider ist die Regelung aber so.
2. bei chronischen Krankheiten
Bei einer Krankheit, wegen der man schon längere Zeit in Behandlung ist, kann man vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung erbitten, auf der er die „chronische“ Krankheit bescheinigt. Mit diesem Schein, einer Auflistung der im letzten Kalenderjahr gezahlten Zuzahlung für verschriebene Medikamente und einem Einkommensnachweis geht man zur Krankenkasse und bekommt dort einen Befreiungsausweis, wenn die Höhe der gezahlten Zuzahlung den festgelegten Prozentsatz des Einkommens überschreitet (Dieser Prozentsatz ist nur halb so hoch wie der, der bei „nur normal“ kranken Patienten zugrundegelegt wird.)
bin ich noch
solange frei bis die ausbildung zu ende ist ??
nach Antragstellung höchstwahrscheinlich, ja, es sei denn, Du wirst direkt königlich entlohnt.
desweiteren habe ich asthma, und bin daher chronisch krank
ich habe mal gelesen,das chronisch kranke keine rezeptgebühren
bezahlen müssen,stimmt dies ?
Ich würde im letzten Jahr meiner Lehre schon mal die Nachweise vorbereiten. Die Bescheinigung des Arztes sollte kein Problem sein. Der Apotheker kann Dir auch eine Liste ausdrucken, welche Medikamente Du im Jahr bei ihm gekauft hast. Obwohl Du dafür keine Zuzahlung leisten mußtest, könnte er Dir bestätigen, daß Du - wenn nicht befreit - die Summe X hättest zahlen müssen. Wenn Dein neuer Einkommensbescheid dann der Krankenkasse vorgelegt wird, können die direkt entscheiden.
Schöne Grüße
Sabine
danke und ciaoSven.