Rezeptgebühr/Zuzahlung bei Heilmittelverordnung

Guten Tag,
wie wird die Zuzahlung bei der Heilmittelverordnung für Krankengymnastik berechnet?
Dürfen die Kosten der Krankengymnastik, nach der Gebührenordfnung beispielsweise 7,00 Euro, mit einem Multiplikator vesehen und erhöht abgerechnet werden?

Vielen Dank
-boboitze-

Guten Tag,

Für die Rezeptgebühr gilt: 10% der Behandlungskosten plus einmalig € 10,00 a Rezept. Wenn Du eine Kassenzulassung hast, darfst du nicht mehr verlangen. Solltest Du aber keine Kassenzulassung haben, so kanst Du kein Kassenrezept annehmen und dafür aber den Preis privat verlangen.
Gruß Lothar