Guten Tag,
wie wird die Zuzahlung bei der Heilmittelverordnung für Krankengymnastik berechnet?
Dürfen die Kosten der Krankengymnastik, nach der Gebührenordfnung beispielsweise 7,00 Euro, mit einem Multiplikator vesehen und erhöht abgerechnet werden?
Vielen Dank
-boboitze-