Rezeptgebührerstattung von der KK

Hallo,

Was muß man tun, um die Rezeptgebühren und andere Arztrechnungen bei der Krankenkasse einreichen zu können? Wie wird das überhaupt berechnet? Wie läuft das, bei verheirateten wenn die Ehefrau, Hausfrau ist, somit auch bei dem Mann Familienkrankenversichert ist? Müssen die Rezepte und Arztkosten des Mannes mit eingereicht werden oder geht das auch getrennt? Wieviele Jahre nachträglich kann mann die Kosten einreichen?
Vielen lieben Dank schon einmal im voraus.
leonella

Ich denke, hier geht einiges durcheinander.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (ich vermute, darum gehts, weil von Familienversicherung die Rede ist) gibt es Sachleistungen aif Karte, da bekommt man keine Rechnungen in die Hand. Wenn doch, war das eine Privatleistung und darauf gibt es von der Kasse in der Regel nichts.

Wenn die Zuzahlungen für Arzneimittel etc. gemeint sind: Die muss man selbst zahlen, ggf. bis zu einer Belastungsgrenze in Abhängigkeit zum Enkommen. Zu den Einzelheiten des Verfahrens gibt am besten die Kasse Auskunft. Aber rückwirkend in die Vorjahre geht da m.E. nichts.

Guten Morgen leonella,

die Zuzahlungen der Rezeptgebühren der gesetzlichen Krankenkasse kann man mit einem Formular, das die Krankenkasse einem zuschickt, anfordern. Anruf genügt. Bei einigen Kassen kann man sich das entsprechende Formular auch aus dem Internet herunterladen. Genausogut kann man i. d. R. dieselbe persönlich aufsuchen und vor Ort sich dieses Formular ausfüllen lassen. Berechnet wird so:

http://www.aok.de/bundesweit/zuzahlungsrechner-85505…

Bei verheirateten und zusammen wohnenden Personen reichen beide zusammen die Belege ein.

Bei der o. g. Krankenkasse kann man die Rückzahlung der Zuzahlungen für das laufende bzw. das vergangene Kalenderjahr anfordern.

Gruß von der
kleinen Göre

Hallo,
für die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (Rezeptgebühren, Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel oder für Krankenhaus, Kuren oder Fahrkosten, Praxisgebühr) sind 2% des Jahreseinkommens als zumutbar anzusehen, bei chronisch Kranken sind das 1%. Dabei werden alle Einkommen von Hauptversichertem und Familienangehörigen angerechnet.
Die Kasse erstattet auf Antrag entweder rückwirkend, d.h. man sammelt die Zuzahlungsblege und legt diese am Jahresende der Kasse vor, man kann aber auch im voraus seine Belastungsgrenze errechnen lassen, zahlt den entsprechenden Betrag an die Kasse und bekommt dann für das lfd. Kalenderjahr eeinen Befreiungsausweis. Für die erstattung werden alle Belege von allen Familienangehörigen benötigt.
Da Versicherungsleistungen erst nach 4 Jahren verjäjren kann man in 2011 noch Erstattung für das Jahr 2007 beantragen.
Der Nachweis dass man chron. krank ist wird per ärztlicher BEscheinigung geführt und mittels Schwerbehindertenausweis und/oder mindestens Pflegestufe II.
Gruss
Czauderna