Rezeptkosten GKV?

Hallo.

Kann man sich bei der GKV den anteil den man für bestimmte rezepte zahlen muss ab einem bestimmten betrag anteilig auszahlen lassen? Gibt es eine zeitliche frist in der diese kosten gelten gemacht werden müssen?

Hallo,
nun, es kommt darauf an was genau du meinst.
Handelt es sich um die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen, also der Rezeptgebühr beispielsweise, dann kann dies bis zu 4 Jahren rückwirkend geschehen.
Hier wird seitens der Kasse anhand der Einkommensverhältnisse festglegt wie hoch die 2%-Grenze
(bei chronisch Erkrankten sind das 1%) ist, bis zu der die Tragung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile zugemutet werden kann. Alle Beträge, die darüber hinaus nachgeweiusen werden zahlt die Kasse dann wieder zurück.
Handelt es sich dagegen um Mehrkosten, z.B. das es für Medikamente eine Festbetragsregelung gibt, diese können nicht von der Kasse zurückgezahlt werden.
Gruß
Czauderna

Hallo,

es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises an, höchstens jedoch 10,00 Euro und mindestens 5,00 Euro. Liegt der Preis unter 5,00 Euro, ist der tatsächliche Preis zu entrichten. Bei den Medikamenten muss es sich um verschreibungspflichtige Mittel handeln.
Für Erwachsene dürfen einige Arzneimittel, die lediglich bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verabreicht werden, von den gesetzlichen Kranken- kassen nicht übernommen werden. Dazu zählen Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, Arzneimittel gegen Reisekrankheiten, Abführmittel, Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen)

Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenkasse

Gerade für Personen, die schwer erkrankt sind und für chronisch Kranke stellt die Selbstbeteiligung an den Kosten für Medikamente etc., wie sie in der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen ist, eine nicht unerhebliche und vor allem dauerhafte finanzielle Belastung dar. Um diesem entgegenzuwirken und diese Belastung zu mindern, hat der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze festgelegt. Dabei dürfen die eigenen Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen des Versicherten übersteigen – bei chronisch kranken Personen liegt die Belastungsgrenze mit einem Prozent der Bruttoeinnahmen sogar noch niedriger. Als chronisch krank gelten Personen, die sich aufgrund einer schweren Krankheit auf Dauer in Behandlung befinden.

Alle Kosten, welche diese Belastungsgrenzen übersteigen, werden von der Krankenkasse erstattet bzw. man wird zuvor von weiteren Kosten befreit. Um diese Befreiung allerdings in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Versicherten einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Diese stellt, wenn tatsächlich zwei bzw. ein Prozent der Bruttoeinnahmen bereits aufgewendet wurden, eine Bescheinigung aus, die bewirkt dass man für den Rest des jeweiligen Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit ist.

Als Basis für die Errechnung der individuellen Belastungsgrenzen ist nicht nur das eigene Einkommen, sondern das Familieneinkommen – also alle Einnahmen inklusive der des Ehepartners und der noch im Haushalt lebenden Kinder – heranzuziehen. Hierzu zählen alle Einnahmen der Familie, die sich aus Einkommen, Renten, Pensionen, Vermietungen, Geldanlagen und Unterhaltsbeträgen zusammensetzen. Die Angaben über diese Posten müssen der jeweiligen Krankenkasse mitgeteilt werden, damit sie prüfen kann, ob die Belastungsgrenze tatsächlich überschritten ist. Dabei müssen auch entsprechende Beweise und Belege wie etwa Gehaltsabrechnungen und ähnliches mit dem Antrag eingereicht werden. Von der Summe aller Bruttoeinnahmen werden dann Freibeträge für den Ehepartner sowie für die Kinder abgezogen. Für den Ehepartner kann hierbei aktuell im Jahre 2010 ein Freibetrag von ca.4.800 Euro und für jedes Kind ein Freibetrag von ca.3.700 Euro geltend gemacht werden. Erst in Bezug auf das Ergebnis dieser Rechnung findet dann die Festlegung der Belastungsgrenze statt.

Aber ich würde mich mit deiner Krankenkasse einfach einmal unterhalten…

Kann man sich bei der GKV den anteil den man für bestimmte
rezepte zahlen muss ab einem bestimmten betrag anteilig
auszahlen lassen?

Man sollte alle Quittungen eines Jahres sammeln und dann bei der Krankenkasse einreichen. 1% oder 2% (je nach Krankheit) seiner Einkünfte ist der Eigenanteil.

Gibt es eine zeitliche frist in der diese
kosten gelten gemacht werden müssen?

Das ist mir nicht bekannt. Sicherlich fällt es unter die allgemeine Verjährungsfrist.
Beides kann man bei der GKV erfragen. Sicherlich gibt es auch ein eigens dafür entworfenes Antragsformular.
Viele Grüße
Elawitt

Hallo Cyberxan,

ja, wenn man mehr als 2% seines Einkommens für gesetzliche Zuzahlungen ausgegeben hat, kann man sich von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lasse. Maßgeblich ist immer ein Kalenderjahr.

vg
Jürgen

Hallo,

ich selbst bin zwar PKV versichert, meine kinder aber nicht. soweit ich das
mitbekommen habe gibt es eine Höchstsumme, die man Rp-Gebühren tragen muss;
was darüber hinausgeht bekommt man von der GKV zurück. Für Chroniker etc
gibt es m.M.n. eine eigene Regelung… Wichtig ist, die Quittungen
aufzubewahren! Ich würde ganz einfach mal bei deiner GKV anrufen und
nachfragen!

Gruß
herku

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> Hallo.
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> Kann man sich bei der GKV den anteil den man für bestimmte rezepte zahlen
> muss ab einem bestimmten betrag anteilig auszahlen lassen? Gibt es eine
> zeitliche frist in der diese kosten gelten gemacht werden müssen?
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[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, google mal nach „Zuzahlungsgrenze berechnen“. Da bekommst Du Rechner angezeigt, mit deren Hilfe Du Dir diese jeweilige Grenze berechnen lassen kannst. Auslunft wie lange zurück Du die Kosten geltend machen kannst gibt Dir die Krankenkasse. Evtl. findest Du auch was auf deren Homepage.

Hi Cyberxan,

die Fristen kenne ich nicht, aber die Kosten die 1% deines Jahreseinkommens übersteigen kannst du bei der GKV einreichen und erhälst dann einen „Freifahrtschein“ für Zuzahlungen.

Gruß,
Dennis

Hallo, sorry aber damit habe ich überhaupt keine Erfahrung!

Hallo,

die Frage habe ich nicht verstanden. Geht es um die Höchstgrenze für Aufwendungen ?

Mfg