Was für ein Glück, dass ich nicht mehr arbeite…kann ich keinen Unsinn machen ;o)
Übrigens gibt es auch hochgläubige Ärzte…z.B: Dr.med.vet.Rakow, die schon super Erfolge bei Tieren erzielt hat.
Grüße
Margit
Was für ein Glück, dass ich nicht mehr arbeite…kann ich keinen Unsinn machen ;o)
Übrigens gibt es auch hochgläubige Ärzte…z.B: Dr.med.vet.Rakow, die schon super Erfolge bei Tieren erzielt hat.
Grüße
Margit
Ich kenne mich sehr gut mit der klass. Homöoapthie aus und habe tolle erfolge gehabt wo die Schulmedizin schon scheiterte.
Placebo ist auszuschließen denn ich gebe es sehr erfolgreich auch meinen Tieren…
Mit starkem homöopatisvhen Mittel sind hochpotenzen gemeint die ausschließlich vom klass. Homöopathen gegeben werden sollen da die auf Geistig / seelischer Ebene Wirken.
Bei der Homöopathie kann man keine Mittel pauschalisieren wie es in der Schulmnedizin getan wird.
Es muss eine AMnamese staffinden und den Menschen als ganzen behandeln…
Ich hatte innerhalb von 1 Jahr mit meiner Homöopathin aus meiner sehr schüternen zurückhaltenden Tochter ein bomben Erfolg gehabt…
Ein versuch ist es immer wert.
Eine kurze, neutral-sachliche Kommentierung zur Verschreibungspflicht.
Die Verschreibungspflicht verhält sich exakt gegenläufig zur „homöopathischen Wirksamkeit“.
Homöopathische AM welche einen Stoff enthalten der in der Anlage der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufgeführt ist, ergo verschreibungspflichtig ist unterliegen bis zur dritten Potenz ebenfalls der Verschreibungspflicht (§5 AMVV). Bei höheren Verdünnungen ist davon auszugehen, dass keine Wirkung des Stoffes mehr zu befürchten ist.
Eine sogenannte Hochpotenz, welcher in der homöopathischen Lehre eine besonders starke Wirkung nachgesagt wird, fällt somit nicht unter die Verschreibungsplicht. Insofern gibt es keine „hochwirksamen verschreibungspflichtigen“ AM. Verschreibungsplichtige Verdünnungen fallen somit noch in der Bereich der Allopathie und sind somit keine echte Homöopathika.
Zwei Ausnahmen existieren hier noch:
Für sehr wenige Stoffe, welche nach HAB (Homöopathisches Arzneibuch) als spagyrische Tinktur hergestellt werden, gelten abweichende Verdünnungsgrenzen (bsp. Ephedra).
Die zweite Ausnahme betrifft Verdünnungen welche Stoffe enthalten, welche dem BtmG (Betäubungsmittelgesetz) unterliegen. Hier ist die Grenze meist auf D6 erweitert, bei Normethadon ist es „nur“ D4.
Über die Wirkung der Homöopathie lässt sich immer trefflich streiten, meine Anmerkungen sollen nur die Rahmenbedingungen erläutern. 
Es grüßt Galenos
Hallo,
Placebo ist auszuschließen denn ich gebe es sehr erfolgreich
auch meinen Tieren…
noch einmal: Den Placebo-Effekt gibt es auch bei Kindern und Tieren: http://blog.gwup.net/2010/03/05/homoopathie-bei-kind…
Gruß
=^…^=
Guten Tag,
Eine kurze, neutral-sachliche Kommentierung zur
Verschreibungspflicht.
… und das ist nach dem ganzen z. T. sachlich falschen Ergüssen einiger „Fachleute“ eine Wohltat.
Herzlichen Dank dafür.
Einen schönen Tag.
Hallo,
dann auch nochmal von mir…
Morgens wird gefüttert, Frischfleisch, Gemüse usw. 4 Hunde, 4 Schüsseln, Futterzusätze… eine von den Vieren bekommt 2 homöopathische Tabletten ( verordnet von Frau Dr. vet.med. Rakow)oben aufs Futter, ein ganz normaler Handgriff über 1/2 Jahr. Jetzt sag nicht, man suggestiert dem Hund ein halbes Jahr lang, „Du bekommst was besonderes“…
Wir bekommen die Sache „in den Griff“, hätte bei herkömmlicher Schulmed. nicht geklappt, da ich schon ähnliche Probleme bei Hunden erlebt habe. Unsere Rasse habe ich seit 25 Jahren, also bischen Erfahrung damit.
Sie hat auch 2 Zuchthündinnen von Bekannten trächtig bekommen, die vorher nie aufgenommen haben. Achtung Ironie ****Aber sicher auch, weil die Züchter sich da die Welpen intensiver gewünscht haben…*****
„Wehen anregen“ macht der Hund dann sicher auch, weil ich das mit der Tablette bzw. Flüssigkeit suggestiere, bei Wehenschwäche…
Grüße
Margit