Rezeptpflichtige Medikamente für Kinder - Original

Hallo,

Krankenkassen schreiben den Ärzten oder Apothekern vor, welchen Hersteller sie bei Medikamenten abgeben sollen, das ist doch soweit richtig?
WIe sieht es speziell bei kindern aus (4+5 Jahre)
Dürfen oder können da denn original Präperate problemlos verordnet werden?
Beispiel: Nurofen Fiebersaft ist verordnet, kreuz am Rezept ist drauf, aber 1A Pharma wurde abgegeben.
Kann ich mich wehren? Hat das einen Nachteil für den Arzt wenn er auf Original besteht, und kann er das überhaupt?

Hallo,
prinzipiell schreiben uns die Krankenkasse vor, welche Firma sie für den Patienten wünschen. Dies ist zunächst für uns bindend, da die Krankenkasse sonst die Zahlung komplett verweigern kann. Will der Arzt explizit eine andere Firma, so kann er diese verordnen und muss dies durch ein Kreuz vor dem Präparat im „aut idem“-Feld bestätigen. Dieses Kreuz muss mit dem Druck des Rezeptes erfolgen. Bei Nachtragung per Hand muss es mit Arztstempel bestätigt sein. Dann sind wir als Apotheke an die Abgabe dieses Produkts gebunden, sofern Sie nicht von sich aus z.B. weil ein anderes sofort verfügbar wäre und damit für Sie sinnvoller und sofern der Grund der Kreuzung seitens des Arztes dem nicht im Wege steht, darauf verzichten.

Hallo,
wenn links neben der Verordnung auf dem Rezept „aut idem“ angekreuzt wird, zahlt die Kasse das und die Apotheke hat das auch so abzugeben weil der Arzt es so will. Direkte Nachteile hat der Arzt dadurch nicht er hat nur ein bestimmte Summe pro Quartal die er verodnen sollte, die Gesamtsumme ist aber dann wieder auch ahängig ist von der Anzahl der Patienten, sonst zahlt er es selbst. Dürfen darf er allerdings immer „aut idem“ ankreuzen
Wenn „aut idem“ angekreuzt war hat die Apotheke Mist gebaut und wäre verpflichtet gewesen es so abzugeben.
Gruß,
Conny

Hallo,

Krankenkassen schreiben den Ärzten oder Apothekern vor,
welchen Hersteller sie bei Medikamenten abgeben sollen, das
ist doch soweit richtig?
WIe sieht es speziell bei kindern aus (4+5 Jahre)
Dürfen oder können da denn original Präperate problemlos
verordnet werden?
Beispiel: Nurofen Fiebersaft ist verordnet, kreuz am Rezept
ist drauf, aber 1A Pharma wurde abgegeben.
Kann ich mich wehren? Hat das einen Nachteil für den Arzt wenn
er auf Original besteht, und kann er das überhaupt?

VIELEN DANK CONNY

Vielen Dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen!

Hallo,

hab lang überlegt, ob ich antworten soll - ist leider nicht mein Gebiet, ich bin mehr im Krankenhausbereich oder bei Beitrag / Vollstreckung zuhause…

Ich versuche es trotzdem, mit den ausdrücklichen Hinweis, dass das ohne Gewähr nur so vom Aufschnappen / Flurfunk ist…

Ein Arzt kann auf dem Original bestehen, die Mehrkosten trägt dann aber der Patient. Das gilt für wirkstoffgleiche Medikamente - also egal von welcher Firma, ist das gleiche drin. 1A-Pharma ist so ein Anbieter, der (ähnlich ratiopharm) günstigere Generika herstellt. Also wäre mein erster Tipp, mal die Wirkstoffe zu vergleichen - wenn sie identisch sind, gibt es keinen Grund, auf dem teureren Original zu bestehen.

Meines Wissens gibt es Ausnahmen bei FAST wirkstoffgleichen Dingen. Hier kann der Arzt das Original verschreiben, muss aber mit einer Prüfung der Ärztekammer rechnen, die er mit entsprechenden Belegen bestehen muss.

Wie gesagt… alles ohne Gewähr und mit einem eher schlechten Gefühl!

Viel Glück!

Vielen Dank für die Antwort, das ist auch soweit richtig - denn ich habe ca 5 Personen gefragt :wink:

Allerdings muss ich in einem Punkt wiedersprechen, Generika - sind in einigen Fällen einfach nur billige Kopien. Z.B. Nurofen Fiebersaft. Die billigen Fiebersäfte (Ratiopharm, 1A Pharma schmecken fürchterlich, und werden von Kindern in den meisten Fällen wieder ausgespuckt. Somit ist das Präparat für die Mülltonne entwickelt worden.

Trotzdem nochmal herzlichen Dank für die Mühe
Gruß
Nicole

Hallo nickelinchen,

egal ob bei Kindern oder Erwachsenen - der Arzt hat die sogenannte Therapiehoheit.
Das heißt, er enrscheidet, welches Medikament ausgegeben wird.
Wenn der Arzt auf dem Rezept bei AI (aut idem ) bedeutet das gleiche ein Kreuz setzt, zeigt er der Apotheke an, dass das Medikement ausgetauscht werden soll.
Er muss das Feld mit einem Strich durchstreichen.
Das heißt, der Arzt kann anweisen, nur ein bestimmtes Rezept auszugeben
Nachteile entstehen im keine.
Gruß
Nadine

Was bedeutet „Aut Idem“?
Aut Idem (lat.) bedeutet auf Deutsch „oder das Gleiche“. Die Apotheke kann das verordnete Medikament durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen, wenn
a) der Arzt auf dem Rezept das „aut-idem Feld“ nicht durchstreicht und dadurch den Austausch ausschließt
und
b) das wirkstoffgleiche Arzneimittel dem verordneten in den Kriterien Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und Anwendungsbereich entspricht. (In manchen Fällen kann die Darreichungsform auch leicht unterschiedlich sein, z.B. Kapsel statt Tablette.)
Der Apotheker muss vorrangig ein Arzneimittel auswählen, für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Hat die Krankenkasse keinen Rabattvertrag für das verord-nete Arzneimittel, so muss er entweder das namentlich verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Alternativen wählen. Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so kann der Apotheker nur unter den drei preisgünstigsten Alternativen wählen.

Hallo Nadine,


Hallo,

Krankenkassen schreiben den Ärzten oder Apothekern vor, welchen Hersteller sie
bei Medikamenten abgeben sollen, das ist doch soweit richtig?
WIe sieht es speziell bei kindern aus (4+5 Jahre)
Dürfen oder können da denn original Präperate problemlos verordnet werden?
Beispiel: Nurofen Fiebersaft ist verordnet, kreuz am Rezept ist drauf, aber 1A
Pharma wurde abgegeben.
Kann ich mich wehren? Hat das einen Nachteil für den Arzt wenn er auf Original
besteht, und kann er das überhaupt?

Grundsätzlich haben Rabattberträge immer Vorrang.Eine alternative Abgabe ist nur aufgrund pharmazeutischer Bedenken möglich, z. B. geringe therapeutische Breite bei Marcumar oder Gefährdung der Compliance bei Psychopharmaka.auch bei Kindern keine Ausnahme. Einzige Möglichkeit, aut idem Kreuz vom Arzt.

Hi nickilinchen,

die Krankenkassen versuchen stetig ihre Kosten zu senken.
Deshalb versuchen sie Rabattverträge mit einzelnen Pharmaherstellern zu vereinbaren.
Beispiel: Eine Krankenkasse hat 2Millionen Mitglieder, davon brauchen vielleicht 200 000 Mitglieder einen Blutdrucksenker. Jeder Patient hat dieses Medikament von irgendeinem anderen Hersteller und die Kasse muß jeden geforderten Preis zahlen, der je nach Hersteller um bis zu mehr als 100% schwanken kann.
Wenn diese Kasse jetzt sich einen Hersteller aussucht und diesem versichert, dass alle 200 000 Patienten nur noch sein Präparat bekommen, macht dieser Hersteller der Kasse einen Sonderpreis.
Wenn es jetzt Patienten gibt, die dieses Medikament nicht vertragen, muß der behandelnde Arzt diese Unverträglichkeit gegenüber der Kasse schriftlich begründen. Dann kann der Patient das ursprüngliche Medikament weiter bekommen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Patient zuzahlungspflichtig ist, oder wie in deinem Fall deine Kinder eben nicht.
Der Arzt hat dabei natürlich einen bürokratischen Mehraufwand.
Die Apotheken sind bei dieser Geschichte das letzte Glied in der Kette. Sie müssen den Patienten beibringen, dass sie bei dieser Krankenkasse nur dieses Medikament von diesem speziellen Hersteller herausgeben dürfen. Wenn sie ein anderes als das genehmigte Präparat verkaufen würden, bekommen sie von der jeweiligen Krankenkasse nicht einen Cent ersetzt und müßten alles aus eigener Tasche bezahlen. Das kann keine Apotheke auf Dauer durchstehen, auch wenn sie das gerne möchte.
Ich wünschte, ich hätte dir etwas positiveres schreiben können. Aber das ist die Gesundheitspolitik der Bundesregierung.
Ich wünsche dir ein schönes WE und gute Besserung für deine Kinder.
LG Johnny Walker

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Gruß und schönes Wochenende
Nicole

hallo,

in der regel haben die kk verträge mit pharma unternehmen. deswegen denke ich nicht das auch wenn ein arzt darauf besteht du so einfach ein org. Medi. für dein kind bekommst. wenn du darauf bestehst wirst du sicherlich vorher mit deiner kk reden müssen und die differenz zu dem anderen Medi. zuzahlen müssen.

gruß
pucksi

Hallo,

grundsätzlich ist vielleicht die Frage, ob das Generikum schlechter sein muss. Bei einem Fiebersaft würde ich da sicher keinen Aufstand machen.

Wenn der Arzt ein Kreuz macht, heisst es, das wirklich das abgegeben werden muss. Du kannst die Apotheke fragen, warum sie das nicht gemacht hat.

Der Arzt kann schon darauf bestehen, das Problem ist nur, dass er ein sehr begrenztes Kontingent hat an Originalen, die er verschreiben kann. Verschreibt er zuviele Originale und verwendet er immer ein Kreuz, wird die Krankenkasse auf ihn aufmerksam und je nachdem wird es ihm direkt abgezogen.

Fairerweise würde ich also nur auf das Kreuz bestehen, wenn es wirklich wichtig ist. Zum Beispiel bei Medikamenten fürs Herz oder gegen Epilepsie, wo es ganz wichtig ist, immer genau das gleiche Mittel zu bekommen, weil eine Gehaltsschwankung um ein paar Prozent über Therapieerfolg oder Nebenwirkungen entscheiden kann. Bei einem Fiebermittel ist es doch völlig wurst, ob das Kind 305 oder 295mg pro Dosis bekommt.

Aber wie gesagt, wenn der Arzt so nett war und das Kreuz gemacht hat, die Apotheke fragen, warum sie nicht das Original gegeben haben.

Liebe Grüsse, Sabine

Danke Sabine,
die Sache hat sich zum Glück auch mittlerweile geklärt!
(Dennoch: Gerade beim Nurofen Fiebersaft besteh ich auf Original! Schon mal andere Präparate ausprobiert?
Nurofen wirkt sofort, und vorallem, er schmeckt.
Alle anderen wirken später, wenn sie überhaupt runtergeschluckt werden.
Meistens landen andere Säfte gleich wieder auf dem Pulli.)

Vielen Dank und Gruß
Nicole

Vielen Dank für die Antwort, mittlerweile wurde ich aber schon beraten - und es ist so: Der Arzt kann darauf bestehen, die Apotheke muss das Original dann auch abgeben!

Trotzdem danke