Rg bei zB falscher Rechtsform zurückschicken Warum

Guten Tag,

warum muss ein Unternehmen eine Rechnung bei einer nicht korrekten Rechnungsadresse, z.B. fehlende Rechtsform, zurückschicken? Ist dies überhaupt Pflicht?

Meine Vermutung hier wäre, das es sich um den Vorsteuerabzug der Rechnung dreht. Bin mir aber nicht sicher.

Vielen Dank euch.

Servus,

Du vermutest richtig.

Es kann auch noch andere Gründe geben, wenn es z.B. eine Josef Hirnbein Verwaltungs GmbH, ein Einzelunternehmen Josef Hirnbein e.K. und eine Josef Hirnbein Verwaltungs GmbH & Co Holzhandel KG gibt - dann wäre eine Rechnung, die an Josef Hirnbein adressiert ist, auch aus anderem Grund als dem Vorsteuerabzug unbrauchbar.

Schöne Grüße

MM

Die Anforderungen an „ordnungsgemäße Rechnungen“ werden auf jeden Fall immer extremer.

Siehe hier:
http://www.gesierich.de/steuertipps_archiv.php#t67