Hallo Franz,
danke für deine Antwort.
Der Dienstleister A schickt seinem Kunden B eine Rechnung. Kunde B ist entsetzt und behauptet, obwohl er Dienstleister A schriftlich beauftragt hat, dass die Rechnung völlig überhöht sei.
Ist die Höhe der Vergütung dem Betrage nach vereinbart oder
eventuell strittig?
Es wurde ein Stundenlohn von 65 EUR für die Installation und Konfiguration eines Onlineshops vereinbart. Diese 1. RG belief sich auf 154,70 EUR.
Dem Kunden wurde mündlich und schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei der Installation um ein Standard-Grundgerüst handelt, dass ihm ermöglicht seine Artikel zu erfassen, aber die Standard-Module (AGB, Widerruf, Mail-Bestätigung, Zahlungsoptionen, Versandkosten etc.) noch auf die Anforderungen des Kunden angepasst werden müssen. B beauftragte A schriftlich mit der Anpassung der E-Mail-Bestätigung und bezahlte auch die 2. RG über 154,70 EUR.
A teilte B mit, die weiteren Anpassungen an Zahlungs- und Versandmodule seien, solange die sehr komfortablen Standard-Module genutzt werden mit ca. 2-3 Std. erledigt. A empfahl die Nutzung der Standardmodule, da dies die kostengünstigere Lösung sei und die Standardmodule sehr individuell einzustellen seien.
Kunde B entschied sich - gegen die Empfehlung des Dienstleisters - für eine individuelle Modulprogrammierung. A machte ihn schriftlich darauf aufmerksam, dass die Erstellung und Anpassung eines neuen Moduls deutlich mehr Zeit erfordert, konnte aber keinen genauen Zeitrahmen nennen, weil er nicht wusste, wieviel Arbeit tatsächlich anfallen wird. A’s Std.-Lohn war B ja bereits aus der 1. und 2. RG bekannt.
Dann musste alles ganz schnell gehen, weil der Vertrag des alten 1&1-Shops im April ausläuft und B beauftragte A mit der Modulerstellung, obwohl ihm seine desolate Finanzsituation bekannt gewesen sein musste.
Dann folgten noch weitere schriftliche Aufträge (Wiederherstellung des Shop-Layouts, das B selbst zerstört hatte; Tarifupgrade; Umzug auf neuen Webserver; SSL-Sicherheitszertifikat etc.), die dann alle in der 3. RG über 1.200 EUR abgerechnet wurden. Und dann ging der Ärger los.
So betrachtet, wäre die Höhe der Vergütung doch eigentlich nicht strittig, oder?
Der Dienstleister A zeigt Verständnis für den finanziellen Engpass und gewährt Kunde B einen Rabatt von 20% und Ratenzahlung zu 3 Raten.
Das ist kein Angebot, sondern eine (mündliche) Vereinbarung?
Diese mündliche telefonische Vereinbarung erfolgte nach der Fakturierung der 3. RG und A schickte B dann eine korrigierte 4. RG, die den Rabatt von 20% und Ratenzahlung beinhaltete. B reagierte mit endlosen Vorwürfen, schrieb aber, dass er die reduzierte 4. RG bezahlen werde. Er müsse halt abwarten, wieviel Geld er im kommenden Frühjahr verdienen werde.
Nun befürchtet A einen drohenden Totalausfall und ist verärgert, weil B trotz seiner miserablen Finanzsituation fleißig Aufträge vergeben hat. A ärgert sich über seine Gutmütigkeit, die mit Vorwürfen bedankt wurde.
Muss er sich an sein mündliches Angebot - trotz Zusendung der reduzierten schriftlichen 4. RG - halten?
Auf welche Vergütungshöhe bezogen?
Auf die 3. RG über 1.200 EUR.
Gruß,
Renate