Hallo an alle,
wenn ein GF (nicht an GmbH beteiligt) für die GmbH eine Rg. bezahlt, weil die überschuldet ist, wie wäre das zu buchen und welche Auswirkungen hätte es?
Beim Googlen wurde die Verwirrung immer größer 
Es ist eigentlich nicht als Darlehen gedacht, sondern soll zum „Ausgleich“ gegen die Überschuldung sein und müsste auch nicht zurückgezahlt werden.
Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.
Christina
Du buchst über die Kasse zwei Buchungen.
a) Den Geldbetrag der vom GF bezahlten Rechnung als Kasseneinnahme von Privat (Privateinlage)
b) Die Rechnung selbst als Kassenausgabe.
Sollte der GF das Geld später erstattet haben wollen, nimmt er sich den Betrag aus der Kasse, was dann eine dritte Buchung (Ausgabe - Privatentnahme) bedeuten würde.
Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, in der Privatentnahmen ausgeschlossen sind, wäre auch die Zuordnung über ein Darlehenskonto möglich.
Das ist ja klar, aber:
Es ist eine GmbH. Da gibt es ja keine Einlage.