Hallo,
es gab eine Auftragsbestätigung eines Online Shops per Mail.
In dieser waren die Artikel und Rabatte mit Endpreis und Liefertermin
aufgeführt. Bei Erhalt der Ware war der Rechnungspreis höher als in der AB angegeben. Angeblich wurden Rabatte verwendet, die nicht rechtens waren. Bestellung konnte jedoch ohne Probleme erfaßt werden.
Welche Person hat Recht? Muß der Käufer die höher Rechnung begleichen oder hat der Online Shop Recht. In der Bestätigungsmail wurde nicht vermerkt, das Irrtümer vorbehalten sind.
Eure Einschätzung wäre sehr interessant!
Danke!
enneponno
Hallo,
Angeblich wurden Rabatte verwendet,
die nicht rechtens waren.
Mit den Gesetzen hat das wohl nichts zu tun, das Rabattgesetz existiert auch nicht mehr. Allerdings könnte manches gegen die AGB eines Shops verstoßen. Wenn z. B. Rabatte und Gutscheine angeboten werden, die pro Haushalt nur einmal verwendet werden dürfen, aber jemand die zweimal verwendet, könnte das gegen die AGB eines Anbieters verstoßen. Ebenso wenn eine bestimmte Person einen Gutscheincode erhält und diesen Gutschein an jemand anders verkauft, obwohl der Anbieter in den AGB festlegt, dass Gutscheine nicht weiterverkauft werden dürfen.
Optimalerweise sollten die Preisangaben mitsamt Rabatten bei der Bestellung stimmen. Vergleiche Preisangabgenverordnung. Wenn der Shop irgendeinen Fehler in der Software hat, so dass z. B. Rabatte und Gutscheine anders als in den AGB festgelegt falsch angerechnet werden, denke ich ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ich könnte mir vorstellen, dass das so oder so entschieden werden könnte.
Es fragt sich nun, ob der Käufer wissentlich einen für ihn nicht vorgesehenen Rabatt beanspruchen wollte. In dem Fall wäre die Lage undeutlich. Oder ob der Käufer in gutem Glauben einen Rabatt beansprucht hat, der keine Beschränkungen hatte. Wenn es keine Einschränkungen gab, dürfte der Anbieter den angebotenen Rabatt wohl nicht nachträglich verweigern.
Stephanie
Hallo!
Meine Einschätzung: Der gültige Kaufvertrag kommt durch die AB zustande, nicht durch die RE.
Grüße
Andreas