Richter ablehnen

Wenn jemand in seiner Ehesache in die Berufung gegangen ist, also „gegen“ den Richter vom Amtsgericht geglagt hat, muss dann bei einem anderen Termin dieser gleiche Richter agzeptiert werden oder kann er abgelehnt werden ?

Hi,

wurde in Berufung gegangen weil der Richter der Meinung des Klägers nach Mist gebaut hat, oder wurde in Berufung gegangen weil neue Tatsachen/Beweise aufgetaucht sind die die Sachlage maßgeblich verändern?

MFG

Hallo Wilfried,

nur mal so als Denkanstoß:

Wenn alle Richter, die schon mal gegen eine Seite entschieden haben, was ja bei 50% der Urteile der Fall ist, abgelehnt werden könnten, dann wären ja bei Leuten, die mehr als einen Rechtsstreit an ihrem Amtsgericht geführt haben, bald keine Richter mehr übrig.

Abgelehnt werden kann wegen Befangenheit.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/42.html

Dass man mal bei dem Richter kein Recht bekommen hat, gehört sicher nicht dazu. Man kann sich seinen Richter eben nicht aussuchen oder ihn nach Belieben ablehnen.

VG
EK

Ein Richter darf wegen Befangenheit abgelehnt werden. Das haben die Parteien jedoch nicht zu entscheiden. Außerdem soll der Richter eine neutrale Person darstellen, und kann nicht einfach so abgelehnt werden.