Richter als privater Rechtsberater?

Mein (nicht gerade angenehmer) Nachbar setzte mir zwecks Besprechung meiner Baupläne
in nachbarrechtlicher Hinsicht eine Person vor, deren Namen und Funktion mir damals
(unverschämterweise) vorenthalten wurden. Nun stellte sich heraus, dass diese
Person Richter am Amtsgericht ist. Frage: Darf ein Richter privat juristisch
beraten?? Ob Honorar geflossen ist, weiß ich nicht.

Danke für Eure Antworten.

Hallo!

Nach den § 39 bis 41 des Richtergesetzes darf er das nicht.
Es steht aber ausdrücklich drin, „entgeltlich Rechtsberatung geben“ .

Dem Sinne nach ist das aber nicht gestattet und wenn der Fall Nachbarschaftsstreit/Baurecht nun vor Gericht ginge so könnte dieser Richter natürlich den Fall nicht übernehmen.

MfG
duck313

Hallo,

erst Mal Danke für die Antwort!

In der Tat gibt es eine Klage, die vergangene Woche (durch
eine andere Richterin) behandelt wurde. Hier hatte mein lieber Nachbar die besagte
Richterin als Zeugin benannt, wobei ich erstmals ihren Namen und ihre Funktion
erfuhr. Kann diese im zweiten Termin als Zeugin auftreten oder kann sie dabei
Probleme bekommen? (Davor habe ich keine Angst, da der strittige Detailpunkt „Überbauung
mit Wärmedämmung“ erst ein paar Jahre später erfolgte und damals gar nicht
absehbar war.)

Grüße

ER

Hallo,

Ganz nebenbei; Warum hast Du nicht gefragt? Bei einer mir unbekannten Person frage ich nach, bevor ich in das Gespräch eintrete. Dein Nachbar wird in Zweifelsfall sagen „er hätte ja fragen können“,

Welche Rolle hat diese Person bei dem Gespräch gespielt?
Und hat sie Deinen Nachbarn überhaupt beraten?
Oder was war?

Gruß
Jörg Zabel

Danke für die Antwort!

Natürlich habe ich gefragt, aber die Auskunft wurde
explizit verweigert. Da es um eine wichtige Angelegenheit ging, habe ich die Zähne zusammengebissen und mir
diese Frechheit gefallen lassen in der Hoffnung, das Problem mit der Baugrenze würde
sich evt. besser klären lassen.

Beratung? M.E. nach ja, da die Dame sich von mir und von
meinem Nachbarn das Problem erklären ließ und sich in juristischem Sinn dazu geäußert
hat, wie man in der Situation verfahren könne.

Mein Nachbar selbst wurde/ wird von der Angst getrieben,
ich wolle ihm Teile seines Grundstücks (es geht um Zentimeter) wegnehmen.
Freundliche Grüße
ER

wenn es um zentimeter geht: dann bleib halt auf deinem grundstück oder mach die angelegenheit um zentimeter kleiner. offensichtlich ist die angst ja wohl begründet.

und wer hier der schwierige nachbar ist, ist auch zumindest zweifelhaft.

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selbstverständlich kann sie das.

Danke für die Antwort!

Zunächst: Mein Neubau steht vollumfänglich auf meinem
Grundstück, mit 3 cm Abstand zur Grenze.

Das Problem liegt anders:

Mein Altbau (von 1921) stand mittig auf der
Grundstücksgrenze; sein Gebäude (von 1963) stand Wand an Wand mit meinem Altbau.
Bei Abbruch meines Gebäudes entstand somit ein ihm gehörender 16 cm breiter Streifen
zur Grundstücksgrenze, den er mir auch für Höchstpreise nicht verkaufen wollte.

Lösung 1 wäre: Ich errichte an der Grenze meinen Neubau
mit einer Hohlwand mit innenliegender Wärmedämmung und bin somit autark, was
Dämmung und Abdichtung meines Neubaus angeht; er hat dann das immerwährende Problem,
dass er nie mehr an seine Wand (30cm Ziegel, schlechte Wärmedämmung) rankommt.

Lösung 2: Auffüllen des Spaltes mit Wärmedämmung;
Verpflichtung für mich, diese WD zu entfernen, wenn er neu bauen will.

Lösung 2 per Nachbarschaftlicher Vereinbarung gewählt,
Kosten halbe/ halbe, da ja beide Seiten ihren Vorteil daraus haben.

Nachbar verzögert Unterschrift so lange, bis die Baufirma
anrückt. Streicht dann das halbe/ halbe raus, alles zu meinen Lasten und
unterschreibt erst dann….

Was beide Anwälte damals nicht bemerkt oder es als
irrelevant angesehen haben: Die Vereinbarung umfasst den Bereich, in welchem
sich beide Hausmauern direkt gegenüber stehen, nicht den Bereich, wenn mein
Neubau höher ist als sein Gebäude (zwei Flächen von je ca. 2,5 qm, ein Mal ca.
0,09 qm).

In zwei Bereichen habe ich mit Kosten von ca. 3000 Euro auf
seine Klageandrohung hin dort die WD und die Spenglerarbeiten entfernen lassen.
Die Kosten für die Innenwanddämmung kommen erst noch. Den Vorschlag seines eigenen
Anwaltes, stattdessen auf meine Kosten einen Grundbucheintrag zu seinen Gunsten
eintragen zu lassen, lehnte er ab!!

Nun geht es noch um WD an einer schwer zugänglichen
Stelle, wo mich der Abbruch und die Neu-Anpassung ca. 5100 Euro kosten würde.
Das Volumen ist 0,009 cbm, also das Volumen von drei Pizzaschachteln. Deswegen
hat er mich nun verklagt.

Insgesamt hat mein Nachbar von mir ca. 15500 Euro
profitiert – bisher…

Übrigens: Mein Neubau steht 3 cm hinter der
Grundstücksgrenze, zwecks Schalldämmung, falls mein Nachbar jemals neu bauen
sollte.

Mit Gruß

ER

Hinzuzufügen ist: Mein Nachbar hat auch mein Angebot
eines Grundbucheintrags (auf meine Kosten) zu seinen Gunsten wegen des Fitzelchens
an Wärmedämmung abgelehnt.

Mit einer Zahlung meinerseits im Voraus in Höhe von 1800
Euro auf sein Konto (Erklärung siehe unten) würde er darüber nachdenken, ob er
dann die Klage eventuell fallen lassen würde und einem Grundbucheintrag zu
seinen Gunsten auf meine Kosten stattgäbe……

Vorauszahlung: Das ist die Rechnung des von meinem
Nachbarn beauftragten Vermessungsbüros, welches bestätigt hat, dass bei
Überprüfung von zwanzig Messpunkten KEINE ÜBERBAUUNG vorliegt, die nicht vorher
schon bekannt gewesen wäre (zwei Punkte: jene Fläche von 0,09 qm, Volumen 0,009
cbm.).