Danke für die Antwort!
Zunächst: Mein Neubau steht vollumfänglich auf meinem
Grundstück, mit 3 cm Abstand zur Grenze.
Das Problem liegt anders:
Mein Altbau (von 1921) stand mittig auf der
Grundstücksgrenze; sein Gebäude (von 1963) stand Wand an Wand mit meinem Altbau.
Bei Abbruch meines Gebäudes entstand somit ein ihm gehörender 16 cm breiter Streifen
zur Grundstücksgrenze, den er mir auch für Höchstpreise nicht verkaufen wollte.
Lösung 1 wäre: Ich errichte an der Grenze meinen Neubau
mit einer Hohlwand mit innenliegender Wärmedämmung und bin somit autark, was
Dämmung und Abdichtung meines Neubaus angeht; er hat dann das immerwährende Problem,
dass er nie mehr an seine Wand (30cm Ziegel, schlechte Wärmedämmung) rankommt.
Lösung 2: Auffüllen des Spaltes mit Wärmedämmung;
Verpflichtung für mich, diese WD zu entfernen, wenn er neu bauen will.
Lösung 2 per Nachbarschaftlicher Vereinbarung gewählt,
Kosten halbe/ halbe, da ja beide Seiten ihren Vorteil daraus haben.
Nachbar verzögert Unterschrift so lange, bis die Baufirma
anrückt. Streicht dann das halbe/ halbe raus, alles zu meinen Lasten und
unterschreibt erst dann….
Was beide Anwälte damals nicht bemerkt oder es als
irrelevant angesehen haben: Die Vereinbarung umfasst den Bereich, in welchem
sich beide Hausmauern direkt gegenüber stehen, nicht den Bereich, wenn mein
Neubau höher ist als sein Gebäude (zwei Flächen von je ca. 2,5 qm, ein Mal ca.
0,09 qm).
In zwei Bereichen habe ich mit Kosten von ca. 3000 Euro auf
seine Klageandrohung hin dort die WD und die Spenglerarbeiten entfernen lassen.
Die Kosten für die Innenwanddämmung kommen erst noch. Den Vorschlag seines eigenen
Anwaltes, stattdessen auf meine Kosten einen Grundbucheintrag zu seinen Gunsten
eintragen zu lassen, lehnte er ab!!
Nun geht es noch um WD an einer schwer zugänglichen
Stelle, wo mich der Abbruch und die Neu-Anpassung ca. 5100 Euro kosten würde.
Das Volumen ist 0,009 cbm, also das Volumen von drei Pizzaschachteln. Deswegen
hat er mich nun verklagt.
Insgesamt hat mein Nachbar von mir ca. 15500 Euro
profitiert – bisher…
Übrigens: Mein Neubau steht 3 cm hinter der
Grundstücksgrenze, zwecks Schalldämmung, falls mein Nachbar jemals neu bauen
sollte.
Mit Gruß
ER