Richter gestattet Betreuer Zugriff auf Erben-Kto

Mich würde mal folgendes interessieren: Darf ein Richter eines Vormundschaftsgerichts nachträglich (schliesslich endet die Betreuung mit dem Tod) dem ehemaligen gerichtlich bestellten Betreuer die Genehmigung des Zugriffs auf das Konto der Betreuten - also nach deren Tod - folglich auf das Konto der/des Erben gestatten. Bisher dachte ich immer, dass die Erben die Kosten der Beerdigung zu begleichen hätten. Im dem Fall waren lt. Testament zwei Freundinnen der Verstorbenen mit der Beerdigung betraut worden und diese beiden haben dem Betreuer die Vollmacht erteilt, die finaziellen Dinge zu regeln. Da er nicht mehr Betreuer war, hat er sich an einen Richter gewandt und der gestattete die Geld-Transfers.

Das stößt bei mir doch auf arge Verwunderung

(schliesslich endet die
Betreuung mit dem Tod)

Richtig.

Bisher dachte ich immer, dass die
Erben die Kosten der Beerdigung zu begleichen hätten.

Richtig.

Fall waren lt. Testament zwei Freundinnen der Verstorbenen mit
der Beerdigung betraut worden und diese beiden haben dem
Betreuer die Vollmacht erteilt, die finaziellen Dinge zu
regeln.

Da haben wir es doch schon. Somit handelt der ehem. Betreuer als Privatperson, die mit der Nachlassregelung durch die Erbbrechetigten bevollmächtigt wurde.

Darf ein Richter eines Vormundschaftsgerichts…Betreuer die :Genehmigung des Zugriffs auf das Konto der
Betreuten - also nach deren Tod - folglich auf das Konto
der/des Erben gestatten.

Ich nehme an, dass der Richter die Bevollmächtigung durch die Erbberechtigten bestätigt hat.

Ich regelte auch schon den Nachlass einer Betreuten von mir, da die Erbin in Amerika lebt. Der Richter gab mir die Abschrift des Erbscheins und eine Bestätigung über die Vollmacht.

Ärgerlich war, dass die Banken diese gerichtlich bestätigte Vollmacht einfach nicht akzeptierten.

Da er nicht mehr Betreuer war, hat er sich an einen
Richter gewandt und der gestattete die Geld-Transfers.

Das stößt bei mir doch auf arge Verwunderung

Bei mir in sofern, dass das das Vormundschafts- bzw. Betreuungsgericht machte. Bei mir lief das über das Nachlassgericht.

Vielleicht handelte es sich bei dem Geldtransfer um die Betreuungskosten, die sich der Betreuer im Falle von genügend Vermögen direkt vom Betreuten holen darf? Und da ja eine Vollmacht der Erben vorlag, hat der Richter die Entnahmne vielleicht nochmals ausdrücklich genehmigt?

Sofern jedenfalls der ehemalige Betreuer extremen Mist baut, oder Gelder veruntreut, kann er zivilrechtlich durch die Erben belangt werden.

TM