Richter im Verfahren austauschen -FamGericht

Hallo,

angenommen jemand ist in einem Verfahren im Familienrecht.
Insgesamt handelt sich um 3 unterschiedliche, aber miteinander verknüpfte Antragverfahren.
Zum Beispiel aufgrund einer Ehetrennung die Verfahren Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht gemeinsames Kind.

Nun hat eine der beiden Parteien das subjektive Empfinden permanent benachteiligt zu werden, nach dem Motto: die Vorwürfe des einen werden ohne Überprüfung ernst genommen, die Feststellungen des anderen werden prinzipiell ignoriert.

Es liegen mehrere Stellungnahmen von unabhängigen Stellen vor ( z.B. Jugendamt, Ergänzungspfleger, Sachverständigengutachten, ärztliche Bescheinigungen) die ausnahmslos von Richter(in) ignoriert werden. Diese Stellungnahmen sprechen eindeutig und nicht fehlinterpretierbar für die sich vom Richter benachteiligt fühlende Person.

Welche Möglichkeiten hat die Person, die derart „chancenlos“ zu sein scheint, Recht zu erhalten?

1.Kann ein Richter in solchen Verfahren ausgetauscht werden?
In Strafprozessen ist es ja scheinbar möglich.

  1. Gibt es eine Beschwerdemöglichkeit über das Verhalten des Richters?

Danke für die Antworten!!!

Gruß

Bori

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.

Derjenige sollte sich schnellst möglich einen richtig guten (blöderweise fast immer auch richtig teuren) Anwalt nehmen.

Meine ganz persönlich Meinung ist unglücklicherweise korreliert der Erfolg gerade im Zivilprozess fast immer in der mehrfachen Potenz des finanziellen Aufwand´s den man betreiben kann.

Ist natürlich nur subjektiv und persönlich diese Meinung.
Anders als im Gartenbau und der Landwirtschft wo ja bekanntlich die dümmsten Bauern mit dem geringsten Aufwand die größen Kartoffel ernten sollen.

:wink:)

Hallo,

Derjenige sollte sich schnellst möglich einen richtig guten
(blöderweise fast immer auch richtig teuren) Anwalt nehmen.

Ich dachte, die Kosten sind in einer Tabelle festgelegt?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Derjenige sollte sich schnellst möglich einen richtig guten
(blöderweise fast immer auch richtig teuren) Anwalt nehmen.

Ich dachte, die Kosten sind in einer Tabelle festgelegt?

die Mindestkosten. „Gute“ Anwälte arbeiten mit Vergütungsvereinbarungen. Mehr geht also immer, wenn es individuell vereinbart wird. Ist doch klar, dass Staranwälte nicht nach Gebührentabellen abrechnen…

http://www.juraforum.de/fuer-anwaelte/kanzleigruendu…

(ganz nach unten scrollen)

Gruß

S.J.

Das ist ein bisschen arg allgemein. Bei hohen Streitwerten kann es auch sein, dass einfach nach RVG abgerechnet wird, selbst wenn man das ist, was du einen „guten“ Anwalt nennst.

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Yup aber meine Erfahrung ist dahingehend, das die Erfolgversprechenden laut Tabelle arbeiten und eine hohe Gewinnprämie haben, die nur bei Erfolg fällig wird :wink:)
Da kann man dann vom Erfolg ausgehen.
Von nix kommt eben nix.
Nur eine pers. Erfahrung.